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zwei unterschiedliche Socken als Symbol für duale Ausbildung

Duale Ausbildung in Deutschland

Was bedeutet eigentlich Ausbildung?

Ausbildung ist ein sehr allgemeiner Begriff. Man versteht darunter den Erwerb von Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten. In der Regel schließt eine Ausbildung mit einer Prüfung ab und man erhält ein Zeugnis oder ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bestätigt.

Die erste Ausbildung findet in der Regel an Schulen, Universitäten oder in Form einer dualen Berufsausbildung statt.

Nach Abschluss der Erstausbildung wird die Ausbildung durch Weiterbildungen ergänzt oder durch Aufstiegsqualifizierungen (z.B. Fachwirt, Techniker, Meister) und Aufbaustudien fortgesetzt.

Wenn man in Deutschland von Ausbildung spricht, ist damit häufig die duale Berufsausbildung gemeint, die immer noch der häufigste Ausbildungsweg ist.

Duale Ausbildung in Deutschland

Die duale Ausbildung in Deutschland findet in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb statt. Eine duale Ausbildung kann normal in einem Ausbildungsbetrieb absolviert werden, aber auch bei einem externen Träger mit Praktika im Betrieb. Dies nennt man dann Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE). Einige duale Ausbildungsberufe können zudem an Berufsfachschulen erlernt werden.

Zudem gibt es inzwischen die Möglichkeit, die duale Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

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Duale Ausbildung: Zuständige Stellen

Für jeden Ausbildungsbetrieb gibt es eine zuständige Stelle, welche die Ausbildung überwacht und die Ausbildungsverträge erfasst und kontrolliert.

Die meisten Ausbildungsverhältnisse werden im Bereich der Industrie- und Handelskammer (IHK) gehschlossen, gefolgt von der Handwerkskammer (HWK).

Hier ein Überblick über die zuständigen Stellen für die duale Ausbildung:

  • IHK Industrie- und Handelskammer
  • Kaufmännische- und Industrieberufe
  • HWK Handwerkskammer und Innungen
  • Handwerksberufe
  • Ärztekammer
  • Arzthelfer*in
  • Zahnärztekammer
  • Zahnarzthelfer*in
  • Tierärztekammer
  • Tierarzthelfer*in
  • Apothekerkammer
  • Pharmazeutisch-kaufmännische*r Angestellte*r
  • Steuerberaterkammer
  • Steuerfachangestellte*r
  • Rechtanwaltskammer
  • Rechtsanwaltsfachangestellte*r
  • Notarkammer
  • Notarfachangestellte*r
  • Regierung oder Behörde
  • Verwaltungsberufe


Duale Ausbildung: Gewerkschaften

Alle dualen Ausbildungsberufe kann man auch bestimmten Gewerkschaften zuordnen.

Die Gewerkschaften spielen bei der dualen Ausbildung eine wichtige Rolle: Gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden entwickeln sie die Berufsbilder weiter. Die Gewerkschaften setzen sich für die Rechte der Auszubildenden ein und regeln die Bedingungen der dualen Ausbildung wie z.B. die Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit und Urlaub in Tarifverträgen.

Auszubildende, die Gewerkschaftsmitglieder sind, haben Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Für die verschiedenen Berufe bzw. Branchen sind unterschiedliche Gewerkschaften zuständig.

Zuständige Gewerkschaften in der dualen Ausbildung:

  • DGB Deutscher Gewerkschaftsbund: Alle Auszubildenden
  • IG Metall Industriegewerkschaft Metall: Metallberufe
  • Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Dienstleistungsberufe
  • NGG Gewerkschaft für Nahrung, Genuss und Gaststätten: Gastronomieberufe
  • IG BCE Gewerkschaft für Bergbau, Chemie und Energie: z.B. Chemieberufe
  • IG BAU Industriegewerkschaft für Bauen, Agrar und Umwelt: Bauberufe
  • Transnet: Bahnberufe


Duale Ausbildung: Ausbilder*innen

Die duale Ausbildung wird im Betrieb von Ausbilder*innen durchgeführt. Die Ausbilder*innen, welche für den*die Auszubildenden zuständig sind, werden im Ausbildungsvertrag benannt. Ausbilder*innen sind Ansprechpartner*in für den*die Auszubildenden und verantwortlich für den Ablauf der dualen Ausbildung: Alle wesentlichen Inhalte der dualen Ausbildung müssen von den Ausbilder*innen vermittelt werden. Sie können aber auch geeignete dritte Personen mit der Durchführung der Ausbildung beauftragen.

Ausbilder*innen sind in der Regel für die Durchführung der dualen Ausbildung qualifiziert, d.h. sie haben die Ausbildereignungsprüfung abgeschlossen oder den Meisterbrief.

Duale Ausbildung: Berufsschule

Die Lehrkräfte in der Berufsschule sind Ansprechpartner*innen für den schulischen Teil der Ausbildung. Beratungslehrer*innen und Berufsschulsozialarbeiter*innen helfen bei schulischen Problemen und auch bei Problemen am Ausbildungsplatz.

Duale Ausbildung: Betriebs- oder Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung

In Betrieben mit mehr als fünf Angestellten kann ein Betriebsrat / Personalrat gewählt werden.

Nur wenn ein Betriebsrat / Personalrat existiert, kann auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Der Betriebsrat hat laut Betriebsverfassungsgesetz viele Mitspracherechte und kann Auszubildende bei Problemen im Betrieb vor Ort unterstützen.

Die Jugend-und Auszubildendenvertretung ist speziell für die Azubis in der dualen Ausbildung zuständig. Sie hat Mitspracherechte bei der Gestaltung der dualen Ausbildung und ist ansprechbar für die Azubis.

Duale Ausbildung: Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB

Das Bundesinstitut für Berufsbildung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle für die duale Ausbildung und hat verschiedene gesetzlich geregelte Aufträge.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung gibt Empfehlungen für die duale Ausbildung heraus, forscht und wirkt bei der Entwicklung neuer dualer Ausbildungsberufe mit.

Es wirkt auch entscheidend bei der Erstellung des Berufsbildungsberichtes mit, der jährlich erscheint.

Auf der Internetseite des Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de) findet man eine Fülle von Informationen zur dualen Ausbildung, unter anderem die Ausbildungsordnungen für alle dualen Ausbildungsberufe.

Duale Ausbildung: Gesetzliche Regelungen

Die duale Ausbildung in Deutschland ist durch einige Gesetze und Verordnungen geregelt, welche den Rahmen bilden und die Qualität der dualen Ausbildung sicherstellen.

Duale Ausbildung: Berufsbildungsgesetz BBiG

Das BBiG ist das wichtigste Gesetz für die duale Ausbildung. Es wurde zuletzt zum 01.01.2020 vollständig reformiert. Es regelt fast alle Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Pflichten des*der Auszubildenden und die Pflichten des*der Ausbilders*in in der dualen Ausbildung. Im BBiG ist auch festgelegt, unter welchen Bedingungen die duale Ausbildung gekündigt werden kann.

Übersicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die duale Ausbildung:

  • §§ 7-8: Verkürzung oder Verlängerung
  • §§ 10-12: Ausbildungsvertrag
  • § 13: Pflichten des Azubis in der Ausbildung
  • §§ 14-16: Pflichten des Ausbilders in der Ausbildung
  • §§ 17-19: Vergütung in der Ausbildung
  • §§ 20-23: Kündigung und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • § 24: Weiterarbeit
  • § 25: Unabdingbarkeit der Regelungen im BBiG
  • § 26: Gültigkeit des BBiG für andere Vertragsverhältnisse
  • §§ 27-33: Eignung von Ausbildern und Betrieben
  • §§ 34-36: Eintragung von Ausbildungsverhältnissen
  • §§ 37-50: Prüfung in der Ausbildung
  • §§ 71-76: Zuständige Stellen in der Ausbildung
  • §§ 89-101: Bundesinstitut für Berufsbildung
  • § 102: Bußgeldvorschriften


Duale Ausbildung: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nur für Minderjährige in der dualen Ausbildung. Es regelt vor allem die Arbeits- und Urlaubszeiten für minderjährige Azubis.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige in der Ausbildung:

  • §§ 8-21: Arbeitszeit in der Ausbildung
  • § 19: Urlaub in der Ausbildung
  • §§ 32-46: Ärztliche Untersuchung vor Ausbildungsbeginn
  • §§ 58-60: Straf- und Bußgeldvorschriften


Duale Ausbildung: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz gilt für Volljährige in der dualen Ausbildung. Es regelt dabei die maximalen Arbeitszeiten. Wenn im Ausbildungsvertrag oder in einem Tarifvertrag geringere Arbeitszeiten für die Ausbildung geregelt sind, gelten diese.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Volljährige in der Ausbildung:

  • §§ 3-6: Arbeitszeit in der Ausbildung
  • §§ 9-11: Sonn- und Feiertagsruhe in der Ausbildung
  • § 22: Bußgeldvorschriften


Duale Ausbildung: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das Bundesurlaubsgesetz regelt die Urlaubsansprüche für Volljährige in der Ausbildung. Es gilt teilweise auch für Minderjährige, z.B. die Auszahlung von Urlaub betreffend. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt nur den minimalen Urlaubsanspruch fest. In Tarifverträgen oder im Ausbildungsvertrag kann mehr Urlaub zugesichert werden.

Wichtige Regelungen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

  • § 3: Dauer des Urlaubs in der Ausbildung
  • § 4: Wartezeit
  • § 7: Zeitpunkt des Urlaubs
  • § 11: Urlaubsentgelt


Duale Ausbildung: Ausbildungsordnung (AO)

Sehr wichtig für die duale Ausbildung ist auch die Ausbildungsordnung. Für jeden dualen Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung.

Die Ausbildungsordnung beinhaltet auch den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsordnung. Sie legt für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf fest, wie lange die Ausbildung dauert und wann welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden müssen.

Alle Ausbildungsordnungen können auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (www.bibb.de) heruntergeladen werden.

Duale Ausbildung: Tarifverträge

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und gelten in der Regel auch für die dualen Ausbildungsverhältnisse. Ein Tarifvertrag gilt für eine Branche oder nur für einen Betrieb, bundesweit oder nur für einzelne Bundesländer.

Ein Tarifvertrag regelt u.a. Urlaubsansprüche, Arbeitszeit, Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld in der Ausbildung. Zunächst muss man allerdings immer klären, ob ein Tarifvertrag für ein bestimmtes Ausbildungsverhältnis auch gilt.

Ein Tarifvertrag gilt für Azubis, wenn:

Der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der*die Auszubildende Mitglied in der Gewerkschaft ist.

oder

Der Ausbildungsvertrag einen entsprechenden Hinweis enthält.

oder

Der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Duale Ausbildung: Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen Ausbilder*in und Azubi abgeschlossen. In der Regel wird eine Vorlage von der zuständigen Stelle verwendet.

Im Ausbildungsvertrag werden wichtige Rahmenbedingungen für das Ausbildungsverhältnis festgelegt.

Im Ausbildungsvertrag wird zum Beispiel die Vergütung festgelegt, welche der*die Azubi während der einzelnen Ausbildungsjahre erhält. Auch die Ausbildungszeit ist hier genau festgelegt, ggf. unter Berücksichtigung einer Ausbildungszeitverkürzung. Zudem wird im Ausbildungsvertrag der*die Ausbilder*in festgelegt, der*die für die Ausbildung zuständig ist.

Teil des Ausbildungsvertrags muss außerdem ein betrieblicher Ausbildungsplan sein, aus dem hervorgeht, wie der Ausbildungsrahmenplan für den Ausbildungsberuf im Betrieb umgesetzt werden soll.

Weiterbildungen im Bereich Ausbildung

Das Institut für Bildungscoaching bietet die Weiterbildung zum Azubi-Coach an, in der die rechtlichen Grundlagen der dualen Ausbildung vermittelt werden. Außerdem bietet das Institut für Bildungscoaching seit 2013 die Qualifizierung zum*zur Ausbildungsberater*in an, die zudem die Themen Lernunterstützung und Beratung bei Konflikten in der dualen Ausbildung abdeckt.

Die Weiterbildung richtet sich an Ausbilder*innen und Fachkräfte, die Auszubildende bei arbeitsrechtlichen, persönlichen und leistungsrelevanten Problemen am Ausbildungsplatz beraten und unterstützen.

Passende Weiterbildungen

Weiterbildung zum Azubi-Coach

Die Teilnehmenden lernen, problematische Situationen im Ausbildungsverhältnis rechtlich einzuordnen und erste Hilfe zu leisten. Für Lehrkräfte, Ausbilder*innen, Personalverantwortliche und Fachkräfte bei AbH- und BaE-Maßnahmen. Thema:Duale Ausbildung Termine und Details

Qualifizierung zum*zur Ausbildungsberater*in

Die Teilnehmenden erwerben methodische und inhaltliche Kompetenzen, um Auszubildende bei arbeitsrechtlichen und persönlichen Konflikten in der Ausbildung zu beraten und ihre Lernprozesse professionell zu unterstützen. Für Lehrkräfte, Ausbilder*innen, Personalverantwortliche und Fachkräfte bei AbH- und BaE-Maßnahmen. Thema:Duale Ausbildung Termine und Details