Eine Weiterbildung bringt für die berufliche und persönliche Entwicklung einen deutlichen Mehrwert. Sie bringt aber auch: Mehrkosten. Um Weiterbildungswillige zu unterstützen, bieten mehrere Bundesländer Förderungen an. Doch hier gilt es genau zu klären: Nicht jede Fördermöglichkeit kann für alle Bildungsangebote genutzt werden.
Bitte prüfen Sie vor einer Anmeldung, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben – die entsprechende Beratungsstelle hilft Ihnen hierbei weiter. Gerne können Sie auch zu uns Kontakt aufnehmen, um erste Fragen zu klären und das Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Vorgaben für die Anmeldung.
Welche regionalen Förderprogramme für Weiterbildungen gibt es?
Viele Bundesländer haben ein eigenes Landesprogramm für die finanzielle Förderung von Weiterbildungen. Welche Fördermöglichkeiten für Seminare vom Institut für Bildungscoaching genutzt werden können, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.
- BRANDENBURG: Bildungsscheck für Beschäftigte
Voraussetzungen
- Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg
- Förderung beruflicher Weiterbildung nach individuellem Bedarf
Höhe der Förderung
- Zuschuss von 60 %, maximal 3.000 Euro
- Mindestförderhöhe: 500 Euro
- Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen
Mehr Informationen und Antragstellung
Die Beantragung erfolgt über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB
Investitionsbank Land Brandenburg ILB
Telefon: 0331 660 - 22 00
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbild…- HAMBURG: Hamburger Weiterbildungsbonus Plus
Voraussetzungen
- Wohnsitz und / oder Arbeitsstelle in Hamburg
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
- Arbeitgeber hat maximal 249 Beschäftigte
- Beantragung pro Antragssteller ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr
- Unterlagen sollten der „zwei P“ vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen
Besonders geförderte Personengruppen- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Angestellte)
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten (Aufstockungen)
- Personen in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
- Mitarbeiter*innen in Elternzeit oder Wiedereingliederung
- Selbstständige und Freiberufler*innen
- Mitarbeiter*innen, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
Ausgeschlossene Personengruppen- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Höhe der Förderung- richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen
- i.d.R. Teilförderung, Förderhöhe von 50 %, in seltenen Fällen auch darüber hinaus; Höhe der Förderungssumme bis maximal 750 Euro
Eigenbeteiligung- je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten
Informationen und Antragstellungzwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Wendenstraße 493
20537 HamburgTelefon: 040 / 211 12 - 536
E-Mail: info@zwei-p.org
www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus- NIEDERSACHSEN: Weiterbildung in Niedersachen (WiN)
Voraussetzungen:
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Betriebsinhaber*innen von Unternehmen in Niedersachsen (weniger als 50 Beschäftigte)
- Unternehmen können pro Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte beantragen (für jede*n Mitarbeiter*in ist ein separater Antrag zu stellen)
Ausgeschlossene Personengruppen- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Selbstständige
Höhe der Förderung- Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
Eigenbeteiligung- je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten
Informationen und AntragstellungInvestitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Team Förderung von Beschäftigten
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 HannoverTel.: 0 511 300 31-9333
E-Mail: beratung@nbank.de
www.nbank.de- NORDRHEIN-WESTFALEN: Bildungsscheck NRW
Aktuelle Information
Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Voraussichtlich ab Herbst wird wieder eine Förderung individueller beruflicher Weiterbildung angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Inhalte der Weiterbildung dienen beruflicher Qualifizierung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
- Beratung durch Bildungsberatungsstelle ist verbindlich (kostenfrei)
- Beschäftigung in Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
Individueller Zugang: Beschäftigte / Selbstständige- haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und
- können im Zeitraum eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck erhalten
Betrieblicher Zugang: Arbeitgeber*innen- können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen erhalten (max. ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr)
Besonders geförderte Personengruppen- Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
- Un- und Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Berufsrückkehrende
- Personen ab dem 50. Lebensjahr
- atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche)
Ausgeschlossene Personengruppen- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Höhe der Förderung- 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro
Eigenbeteiligung- 50 % der Weiterbildungskosten
- im betrieblichen Zugang tragen diese die Betriebe
- im individuellen Zugang tragen sie die Beschäftigten/Selbstständigen selbst
- kostet Weiterbildung mehr als 1.000 Euro, muss alles darüber Hinausgehende selbst getragen werden
Informationen und AntragstellungAuf der Homepage der Weiterbildungsberatung NRW finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.weiterbildungsberatung.nrw.de/beratung/beratungsstellensuche
Tel.: 0211 837-1929
- Sachsen: Individuelle berufsbezogene Weiterbildung
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 Euro
- Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 Euro
Höhe der Förderung- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 Euro.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten
Mehr Informationen und AntragstellungDie Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
oder
Pirnaische Straße 9
01069 DresdenTel.: (0351) 4910-4930
E-Mail: via Kontaktformular
www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-…- SACHSEN-ANHALT: Weiterbildung (individueller Zugang)
Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer*innen mit durchschnittlichem monatlichen Bruttogehalt unter 5.550,00 Euro (auch ALG-II-Aufstocker)
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III
- Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Ausgeschlossene Personengruppen- Selbstständige
Höhe der Förderung- Nur Maßnahmen ab einer Gesamthöhe von 1.000 Euro
- bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 2.000 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: Bruttogehalt unter 3.000 Euro; Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden, Leiharbeiter*innen, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung von mind. 30 oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug
- bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Eigenbeteiligung- je nach Personengruppe zwischen 10-40 % der Weiterbildungskosten
Mehr Informationen und AntragstellungDie Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
IB Sachsen-Anhalt
Tel.: (0800) 56 007 57
www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell- THÜRINGEN: Weiterbildungsscheck
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Arbeitsstätte in Thüringen
- zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 Euro bei Alleinveranlagten und unter 110.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
- Antrag muss bei der TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.
Ausgeschlossene Personengruppen- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Auszubildende, Studierende, Praktikant*innen
- Wehr-, Zivil-, oder Freiwilligendienstleistende
- Teilnehmer*innen an einer durch die Arbeitsagentur geförderten Weiterbildung
- Selbstständige
Höhe der Förderung- je Weiterbildungsscheck bis zu 1.000 Euro
- pro Kalenderjahr kann ein Weiterbildungsscheck beantragt werden
Mehr Informationen und AntragstellungThüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Weimarische Straße 45/46
99099 ErfurtTel.: (03 61) 22 23 - 301
E-Mail: annemarie.siegler@tlvwa.thueringen.de
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung…