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Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen

Eine Weiterbildung bringt für die berufliche und persönliche Entwicklung einen deutlichen Mehrwert. Sie bringt aber auch: Mehrkosten. Um Weiterbildungswillige zu unterstützen, bieten mehrere Bundesländer Förderungen an. Doch hier gilt es genau zu klären: Nicht jede Fördermöglichkeit kann für alle Bildungsangebote genutzt werden.

Bitte prüfen Sie vor einer Anmeldung, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben – die entsprechende Beratungsstelle hilft Ihnen hierbei weiter. Gerne können Sie auch zu uns Kontakt aufnehmen, um erste Fragen zu klären und das Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Vorgaben für die Anmeldung.


Welche regionalen Förderprogramme für Weiterbildungen gibt es?

Viele Bundesländer haben ein eigenes Landesprogramm für die finanzielle Förderung von Weiterbildungen. Welche Fördermöglichkeiten für Seminare vom Institut für Bildungscoaching genutzt werden können, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

BRANDENBURG: Bildungsscheck für Beschäftigte

Voraussetzungen

  • Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg
  • Förderung beruflicher Weiterbildung nach individuellem Bedarf

Höhe der Förderung

  • Zuschuss von 60 %, maximal 3.000 Euro
  • Mindestförderhöhe: 500 Euro
  • Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen

Mehr Informationen und Antragstellung

Die Beantragung erfolgt über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB

Investitionsbank Land Brandenburg ILB
Telefon: 0331 660 - 22 00
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbild…

HAMBURG: Hamburger Weiterbildungsbonus Plus

Voraussetzungen

  • Wohnsitz und / oder Arbeitsstelle in Hamburg
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Arbeitgeber hat maximal 249 Beschäftigte
  • Beantragung pro Antragssteller ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr
  • Unterlagen sollten der „zwei P“ vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen


Besonders geförderte Personengruppen

  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Angestellte)
  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten (Aufstockungen)
  • Personen in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
  • Mitarbeiter*innen in Elternzeit oder Wiedereingliederung
  • Selbstständige und Freiberufler*innen
  • Mitarbeiter*innen, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden


Ausgeschlossene Personengruppen

  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst


Höhe der Förderung

  • richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen
  • i.d.R. Teilförderung, Förderhöhe von 50 %, in seltenen Fällen auch darüber hinaus; Höhe der Förderungssumme bis maximal 750 Euro


Eigenbeteiligung

  • je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten


Informationen und Antragstellung

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH  
Wendenstraße 493  
20537 Hamburg

Telefon: 040 / 211 12 - 536  
E-Mail: info@zwei-p.org  
www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus

NIEDERSACHSEN: Weiterbildung in Niedersachen (WiN)

Voraussetzungen:

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber*innen von Unternehmen in Niedersachsen (weniger als 50 Beschäftigte)
  • Unternehmen können pro Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte beantragen (für jede*n Mitarbeiter*in ist ein separater Antrag zu stellen)


Ausgeschlossene Personengruppen

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Selbstständige


Höhe der Förderung

  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro


Eigenbeteiligung

  • je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten


Informationen und Antragstellung

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank  
Team Förderung von Beschäftigten  
Günther-Wagner-Allee 12–16  
30177 Hannover

Tel.: 0 511 300 31-9333  
E-Mail: beratung@nbank.de  
www.nbank.de

SACHSEN: Individuelle berufsbezogene Weiterbildung

Die Förderung wurde aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage im Doppelhaushalt 2025/2026 ausgesetzt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 Euro
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 Euro


Höhe der Förderung

  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 Euro.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten


Mehr Informationen und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
oder
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Tel.: (0351) 4910-4930
E-Mail: via Kontaktformular
www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-…

SACHSEN-ANHALT: Weiterbildung (individueller Zugang)

Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer*innen mit durchschnittlichem monatlichen Bruttogehalt unter 5.550,00 Euro (auch ALG-II-Aufstocker)
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III
  • Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt


Ausgeschlossene Personengruppen

  • Selbstständige


Höhe der Förderung

  • Nur Maßnahmen ab einer Gesamthöhe von 1.000 Euro
  • bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 2.000 Euro
  • bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: Bruttogehalt unter 3.000 Euro; Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden, Leiharbeiter*innen, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung von mind. 30 oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug
  • bis 60 % für alle anderen Berechtigten


Eigenbeteiligung

  • je nach Personengruppe zwischen 10-40 % der Weiterbildungskosten


Mehr Informationen und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

IB Sachsen-Anhalt  
Tel.: (0800) 56 007 57  
www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell

THÜRINGEN: Weiterbildungsscheck

Voraussetzungen

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Arbeitsstätte in Thüringen
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 Euro bei Alleinveranlagten und unter 110.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
  • Antrag muss bei der TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.


Ausgeschlossene Personengruppen

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Auszubildende, Studierende, Praktikant*innen
  • Wehr-, Zivil-, oder Freiwilligendienstleistende
  • Teilnehmer*innen an einer durch die Arbeitsagentur geförderten Weiterbildung


Höhe der Förderung

  • je Weiterbildungsscheck bis zu 1.000 Euro
  • pro Kalenderjahr kann ein Weiterbildungsscheck beantragt werden


Mehr Informationen und Antragstellung

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)  
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Tel.: (03 61) 22 23 - 301  
E-Mail: annemarie.siegler@tlvwa.thueringen.de
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung…

SAARLAND: Kompetenz durch Weiterbildung

Voraussetzungen

  • Antragstellung über Unternehmen/Arbeitgeber
  • Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland
  • Freiberufler und Solo-Selbstständige

 

Höhe der Förderung

  • 40 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Ihrer Beschäftigten
  • Bis zu 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme
  • Einfaches Verfahren, umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung

 

Mehr Informationen und Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt nach einer Registrierung des Unternehmens über ein Formular per Mail an kdw@fitt.de.

Die Antragstellung muss mindestens drei Arbeitstage vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. 

Mehr Infos: https://fitt.de/kdw, https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/ausundweiterbildung/weiterbildung/kdw_/kdw_node

DEUTSCHLANDWEIT: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige 

Voraussetzungen

  • Selbstständigkeit muss Haupterwerb sein
  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • seit mindestens 2 Jahren selbstständig

Höhe der Förderung

  • Bezuschussung bis zu 4.500,- Euro

Ablauf:

  • Kostenloses Beratungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle Europäischer Sozialfonds
  • Erhalt des Qualifizierungsschecks
  • Teilnahme an der Weiterbildung

Mehr Informationen und Antragstellung

Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen. 

Liste der Anlaufstellen

Weitere Informationen