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Bildungsurlaub für Weiterbildungen

Es gibt verschiedene Formen von Bildungsurlaub, der Arbeitnehmer*innen für Weiterbildungen gewährt werden kann – abhängig vom jeweiligen Bundesland und arbeitsvertraglichen Regelungen.


Kann ich Bildungsurlaub für eine Weiterbildung beim Institut für Bildungscoaching beantragen?

Da uns die Frage nach Bildungsurlaub immer wieder einmal gestellt wird, geben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über die verschiedenen Regelungen. Denn die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.


Wie ist Bildungsurlaub nach Landesgesetz geregelt?

In einigen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub für Weiterbildungen per Landesgesetz. Die Regelungen sind unterschiedlich, aber meistens können Arbeitnehmer*innen zusätzlich zum Erholungsurlaub fünf Urlaubstage für Weiterbildungen in Anspruch nehmen – der sogenannte Bildungsurlaub.

Voraussetzung dafür ist, dass der Weiterbildungsanbieter, also das Institut für Bildungscoaching, in entsprechenden Bildungsurlaubsprogrammen des Landes registriert ist.

Das Institut für Bildungscoaching ist ein kleinerer Weiterbildungsanbieter und bundesweit aktiv, die Voraussetzungen für die Anerkennungen in den jeweiligen Ländern sind wiederum komplex. Deshalb sind wir in keinem Landesprogramm für den Bildungsurlaub registriert und Sie können für Weiterbildungen beim Institut für Bildungscoaching leider keinen Bildungsurlaub nach Landesgesetz in Anspruch nehmen.


Wie ist Bildungsurlaub in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt?

Bildungsurlaub kann auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Dies ist insbesondere in den Bundesländern der Fall, in denen es keine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub gibt, z.B. in Bayern. Ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub laut Tarifvertrag besteht, erfährt man bei der zuständigen Gewerkschaft und/ oder beim Betriebsrat oder Personalrat. Ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub laut Betriebsvereinbarung besteht, erfährt man beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat oder Personalrat.


Wie kann Bildungsurlaub als Freistellung von der Arbeitszeit genutzt werden?

Die Teilnehmenden an den Weiterbildungen des Instituts für Bildungscoaching werden sehr oft unter Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern für die Weiterbildungen freigestellt, die in der Regel dem Erwerb von Qualifikationen für das Arbeitsfeld dienen. Diese Freistellung bzw. auch die Bezahlung der Weiterbildungskosten ist häufig in den Projektanträgen festgelegt und enthalten. Hier muss man sich ggf. beim Arbeitgeber und/ oder beim Betriebsrat oder Personalrat informieren.

Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, kann man mit dem Arbeitgeber auch über eine unbezahlte Freistellung für Weiterbildungen verhandeln.

Die Freistellung für Weiterbildungen vom Arbeitgeber fällt eigentlich nicht unter den Begriff Bildungsurlaub und es gibt keine allgemein feststehende Regelung dafür.