In unseren Weiterbildungen sind häufig Therapeuten*innen aus den verschiedensten Professionen anzutreffen, die ihre bereits vorhanden Kompetenzen um Zusatzqualifikationen und Know-How für bestimmte Bereiche oder Zielgruppen erweitern möchten. Für viele Therapeuten*innen lohnt sich beispielsweise eine Erweiterung Ihrer Behandlungsverfahren um Systemische Beratungsmethoden, um neue Zugänge zu schaffen und unerwartete oder neue Lösungsansätze zu entdecken.
Ein Hinweis:
Ergotherapeuten*innen, Logopäden*innen und Physiotherapeuten*innen sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und müssen innerhalb von 4 Jahren jeweils 60 Fortbildungspunkte nachweisen.
Therapeuten*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen am Institut für Bildungscoaching für die Anrechnung in Fortbildungspunkte nutzen. Dabei wird für jede Unterrichtseinheit (UE = 45min) ein Fortbildungspunkt vergeben.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Weiterbildung kann bepunktet werden kann. Die Fortbildung muss inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet sein und sowohl Dozierende als auch Fortbildungsinhalte müssen bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Die alleinige Entscheidung über die Anerkennung der Fortbildungspunkte liegt bei den Verbänden der Krankenkassen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte daher direkt an die für Sie zuständige Stelle. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie im Rahmen einer Weiterbildung Fortbildungspunkte anrechnen lassen möchten.