In unseren Weiterbildungen sind häufig Therapeuten*innen aus den verschiedensten Professionen anzutreffen, die ihre bereits vorhandenen Kompetenzen um Zusatzqualifikationen und Know-How für bestimmte Bereiche oder Zielgruppen erweitern möchten.
Systemische Beratungsmethoden gelten in vielen therapeutischen Berufsfeldern als sinnvolle Ergänzung klassischer Behandlungsverfahren, da sie den Blick von der Einzelperson auf ihr soziales Umfeld erweitern. Für die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht lohnt sich ein früher Blick auf die Anrechenbarkeit einzelner Seminare bei der zuständigen Kammer oder Krankenkasse.
Gerade der therapeutische Alltag ist häufig mit hoher emotionaler und körperlicher Belastung verbunden. Wissen zu Stressbewältigung und Resilienzförderung hilft Therapeuten*innen dabei, eigene Ressourcen zu stärken und diese auch an Klienten*innen weiterzugeben. Je nach Ausrichtung der Praxis oder Einrichtung sind zudem Zusatzqualifikationen für besondere Zielgruppen gefragt: von Kindern und Jugendlichen über Menschen mit psychischen Erkrankungen bis hin zu geflüchteten oder von Armut betroffenen Klienten*innen, die oft einen sensiblen, ressourcenorientierten Beratungsansatz benötigen.
Ein Hinweis:
Für zugelassene Praxisinhaber*innen und fachliche Leiter*innen in der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie mit Kassenzulassung besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht: Sie müssen innerhalb von 4 Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen (bei angestellten Logopäden*innen ohne Leitungsfunktion sind es 20 Punkte). Für angestellte Physio- und Ergotherapeuten*innen ohne Leitungsfunktion besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, ein kontinuierlicher fachlicher Ausbau lohnt sich aber dennoch – nicht zuletzt, weil viele therapeutische Berufsfelder von einer Erweiterung um beispielsweise systemische Beratungsmethoden profitieren.
Therapeuten*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen am Institut für Bildungscoaching für die Anrechnung in Fortbildungspunkte nutzen. Dabei wird für jede Unterrichtseinheit (UE = 45min) ein Fortbildungspunkt vergeben.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Weiterbildung kann bepunktet werden. Die Fortbildung muss inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet sein und sowohl Dozierende als auch Fortbildungsinhalte müssen bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Die alleinige Entscheidung über die Anerkennung der Fortbildungspunkte liegt bei den Verbänden der Krankenkassen bzw. den zuständigen Kammern. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Stelle. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie im Rahmen einer Weiterbildung Fortbildungspunkte anrechnen lassen möchten.