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verschiedenfarbige gemalte Puzzleteile als Symbol für Inklusion

Inklusion in Deutschland

Wie definiert sich der Begriff Inklusion?

Im „Handlexikon der Behindertenpädagogik“ (2006) definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion als

...allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.

Man geht im inklusiven Ansatz also davon aus, dass alle Menschen verschieden sind und jede*r Stärken und Schwächen besitzt. Inklusion verfolgt dabei die Prinzipien der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt (Diversität) in Bildung und Erziehung.
Man betrachtet Heterogenität als normale (positive) Gegebenheit. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z.B. hochbegabt, behindert, anderssprachig...) eingeteilt. Wenn man diesen Begriff sehr genau nimmt, dann dürften Kinder auch nicht in Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass keine Förderung stattfindet, sondern jede*r bekommt die Förderungen, die er oder sie benötigt. Die Struktur passt sich den individuellen Bedürfnissen an.

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Stimme aus dem Seminar
  • Deutscher Bildungs-Award 2022
  • Methodenreiches Seminar für Pädagogen*innen
  • Häufigste Bewertung „Sehr gut“

Als Präsenzseminar oder E-Learning

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Die Geschichte der Inklusion - Von der Exklusion zur Inklusion

Bis zum 19 Jahrhundert wurden Schüler*innen mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf nicht unterrichtet und wurden aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Exklusion war die Normalität, die betroffenen Schüler*innen hatten keinen gleichwertigen Zugang zu Bildungschancen.

1880 wurde in Deutschland die erste Sonderschule für Kinder mit einer Lernbehinderung eingerichtet und es entstanden Förder- und Sonderschulen, in denen Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf separat unterrichtet wurden. Das Angebot war aber bei weitem nicht ausreichend. Auch nach dem zweiten Weltkrieg gab es keine flächendeckende Versorgung mit Sonderschulen, sodass häufig auch Kinder mit einer Behinderung in allgemeinen Schulen aufgenommen und dort unterrichtet wurden.
Der Zustand der Exklusion ging also in Deutschland über in den Zustand der Separation:
Ab 1960 wurden die Sonderschulen ausgebaut, zwischen 1960 und 1973 verdoppelte sich die Anzahl der Schulen und Kinder mit Behinderungen und speziellem Förderbedarf wurden separat unterrichtet.

Der Separation folgte dann häufig Integrationsbemühungen: Nachdem das Unterschiedliche und Trennende durch die Separation verdeutlicht wurde, versuchte man im nächsten Schritt es wieder zusammenzuführen und z.B. Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Integration geht also immer eine Separation voraus.

Die Salamanca Erklärung

Bis in die 80er Jahre hinein gab es in Deutschland nur 19 Schulen mit inklusiven Unterrichtsangeboten. Separation und Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf war die Norm.
1994 fand in Salamanca die UNESCO-Konferenz zum Thema „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“ statt. Die Konferenz nannte Inklusion als wichtigstes Ziel der Internationalen Bildungspolitik und schuf so den ersten internationalen Rahmen für die Umsetzung der Inklusion.

UN-Behindertenrechtskonvention

2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft, die mit der Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems einherging.

Im Wortlaut sagt Artikel 24 der Konvention:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen…“
„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass […] Menschen mit Behinderungen geleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. […]“

Dies bedeutet konkret:
Alle Kinder werden gemeinsam an Grundschulen und weiterführenden Schulen unterrichtet. Aber auch in anderen Teilen des Bildungswesens muss Inklusion umgesetzt werden, vor allem in den Bereichen der beruflichen Ausbildung und an den Fachhochschulen und Universitäten.

Weiterbildung zum Thema Inklusion

Das Institut für Bildungscoaching bietet die Weiterbildung zum Inklusionscoach an, die sich mit dem Thema Inklusion und den Umsetzungsmöglichkeiten in Schule und Ausbildung befasst. Mehr Informationen zur Weiterbildung zum Inklusionscoach finden Sie hier.

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Es werden die rechtlichen und didaktischen Grundlagen zur Förderung inklusiver Prozesse vermittelt. Für Lehrkräfte und Fachkräfte in Maßnahmen mit inklusivem Unterricht. Thema:Lernen / Inklusion / Medien Termine und Details