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voller Hörsaal als Zeichen, wie wichtig BAföG ist

Hintergrundwissen BAföG

Was heißt BAföG überhaupt?

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es existiert seit mehr als 50 Jahren und wurde im Jahr 2022 mit der 27. Ausführung abermals verändert. Die Bedarfssätze wurden angehoben, der Kreis der Berechtigten erweitert, eine höhere Altersgrenze eingeführt und die Antragsstellung erleichtert - damit soll das eigentliche Ziel des BAföG noch weiter gestärkt werden: Chancengleichheit in der Bildung für Alle. 

Als staatliche Sozialleistung, soll das BAföG eine Unterstützung sein, die es jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen oder wirtschaftlichen Situation ermöglichen soll eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. 

Wer hat Anspruch auf BAföG-Zahlungen?

Grundsätzlich hat jede*r Anspruch, der*die die Voraussetzungen erfüllt, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgehalten sind. Das sind in erster Linie zunächst deutsche Studierende und Praktikant*innen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Schüler*innen, ausländische Studierende oder Menschen mit Familienverantwortung Anspruch auf die Förderung. 

Um BAföG beantragen zu können, darf man beispielsweise zu Beginn des Bachelor- oder Masterstudiums nicht älter als 45 Jahre sein. Studierende, die eigene Kinder erziehen, sind von dieser Regelung aber befreit. 

So wurde im Jahr 2022 beispielsweise auch der Kreis der Berechtigten erweitert: Durch die Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern von 2000 Euro auf 2415 Euro haben mehr Menschen Anspruch auf die Förderung. 

Die Anspruchsberechtigung hängt von vielen Faktoren ab und ist daher immer in der individuellen Situationen beziehungsweise für den*die Antragsteller*in individuell zu ermitteln. 

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Was ist der BAföG-Rechner?

Mit dem sogenannten BAföG-Rechner kann man überprüfen, ob und welchen Anspruch man auf die BAföG-Förderung hat. Auf studis.online.de kann man nachrechnen lassen, ob man überhaupt ein Anrecht auf BAföG hat und wenn ja, in welcher Höhe. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt außerdem einige Beispiele bereit, wie BAföG-Ansprüche individuell berechnet werden. 

Die BAföG-Ansprüche sind bei jedem*r Antragsteller*in verschiedenen und können daher nur in einem Beratungsgespräch abschließend geklärt werden. Entscheidend sind vor allem das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners und die eigenen Lebensumstände, namentlich das eigene Einkommen und Vermögen.

Hierzu zwei konkrete Beispiele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 

1. Alexa (17), Berufsfachschülerin, auswärts wohnend:

Alexa möchte Fremdsprachenkorrespondentin werden. Alexa wohnt in einem Wohnheim. Sie ist beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Alexas Schwester Janina geht in die 8. Klasse und ihr Bruder Daniel (2) in den Kindergarten. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Beamter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 55470,00 Euro. Er zahlt in eine Riester-Rente ein.

Nach Berechnung aller relevanten Komponenten steht Alexa eine BAföG-Förderung in Höhe von 632 Euro zu. 

2. Jan (34), Student, Masterstudiengang, eigenes Motorrad:

Jan hat einen Bachelor-Studiengang in Entsorgungstechnik an einer Fachhochschule abgeschlossen und seither bei der Firma EntsorgungsGmbH gearbeitet. Nun hat er nach 5 Berufsjahren einen Masterstudiengang in Versorgungs- und Entsorgungstechnik begonnen und wird elternunabhängig gefördert. Jan wohnt zur Miete und ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Jan besitzt ein Motorrad mit einem Zeitwert von 5000,00 Euro und ein Sparbuch mit einer Einlage von 42000,00 Euro.

Nach Berechnung aller relevanten Komponenten steht Jan eine BAföG-Förderung in Höhe von 767,33 Euro zu. 

Wie stelle ich einen Antrag auf BAföG-Leistungen?

Die BAföG-Leistungen müssen schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Studierende und Schüler*innen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den Antrag selber stellen. Je nach Art der Ausbildung sind unterschiedliche Stellen dafür zuständig, den Antrag zu bearbeiten. Für Studierende ist das jeweilige Studierendenwerk zuständig, für Schüler*innen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. 

Wichtig zu beachten ist, dass die Förderung nicht rückwirkend erfolgen kann. Es ist also wichtig, sich frühzeitig zu informieren und dann auch den Antrag zu stellen. Noch fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. 

Seit letztem Jahr kann BAföG auch online in leicht verständlicher Sprache oder Gebärdensprache beantragt werden.

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