Viele Menschen hinterlassen gedankenlos Spuren im Internet, die jahrelang auffindbar bleiben. Erotische Vorlieben, Urlaubsbilder, Lästereien in Internetforen, politische Ansichten, Videos bei YouTube und mehr: Wer sein Leben online ausbreitet, muss damit rechnen, dass Personaler*innen im Rahmen einer Bewerbung diese Daten finden.
Laut einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Unternehmer (BDU) bzw. Topos-Personalberatung schauen Personalchef*innen immer häufiger ins Internet, um Kandidaten*innen zu überprüfen: 70 Prozent nutzen das Internet zur Entscheidungsfindung, davon recherchieren ca. 30 Prozent auf sozialen Netzwerken bzw. Branchenportalen, lediglich 12 Prozent verwenden Google, 11 Prozent nutzen Jobbörsen.
Von daher ist es sinnvoll, sich vor einem Bewerbungsgespräch selbst im Internet umzusehen und vor eventuell längst vergessenen Jugendsünden gewappnet zu sein. Eine gute Googlability erhöht die Chancen gewaltig, dass der*die Bewerber*in die Kontrolle darüber behält, was auffindbar sein soll, denn wenn die Informationen schnell und einfach zugänglich sind, könnten sie auch leichter gelöscht werden.
ACHTUNG: Suchmaschinen erstellen eine Art Schnappschuss von ihren Suchergebnissen! Das bedeutet, dass im Ranking durchaus Sätze, Halbsätze oder Bilder auftauchen können, wenn die Seite mit dem jeweiligen Material bereits geändert oder gelöscht wurde. Wer bestimmte Ergebnisse von sich löschen möchte, sollte dies also so früh wie möglich in Angriff nehmen.
- Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 haben Menschen ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Vergessen – auch im Internet (DSGVO Art. 17). Daher müssen Dienste, wie Yahoo und Google, Informationen löschen, wenn Personen dies bei ihnen anzeigen. Der Anspruch auf die Löschung personenbezogener Daten liegt vor, wenn die Daten veraltet sind bzw. kein öffentliches Interesse daran vorliegt. Das Urteil schließt jedoch lediglich Verweise und Links auf Internetseiten ein, aber nicht Inhalte auf Internetseiten. Die Anfrage zur Löschung der Daten wird schriftlich beim jeweiligen Internetdienst gestellt. Erfolgt hier keine Reaktion, kann man sich an die Datenschutzbehörde wenden.
- Gleichzeitig kann die eigene digitale Reputation zum Positiven beeinflusst werden, z. B. durch einen eigenen Blog, durch gezielte Posts in sozialen Netzwerken zu Inhalten, die eine künftige Anstellung betreffen. Hier ist der Zeitfaktor jedoch nicht zu unterschätzen und erfordert eine klare Linie in der eigenen Kommunikation.
Der Bewerbungscoach sollte die Jugendlichen frühzeitig auf einen möglichen späteren Schaden aufmerksam machen. Wer im Internet unterwegs ist, sollte auf jeden Fall Nicknames verwenden und sparsam mit persönlichen Daten umgehen. Vorsicht gilt auch gegenüber den Freunden*innen: Diese sollten keine Saufvideos oder kompromittierende Bilder im Internet veröffentlichen und stets die Zustimmung für Uploads einholen. Zu prüfen sind ebenso stets die Datenschutzbestimmungen und Sicherheitseinstellungen der einzelnen Plattformen.
Weiterbildung zum Bewerbungscoach
In der Weiterbildung zum Bewerbungscoach lernen Fachkräfte, wie man Ausbildungsreife und ausgelernte Azubis bei ihrer Bewerbung professionell begleitet und unterstützt.
Literatur:
- Karrierebibel: Online Reputation – Tipps zur Jobsuche. URL: http://karrierebibel.de/online-reputation/, aufgerufen: 14.07.2020.
- Koenen, Florian für Bundesverband Deutscher Unternehmer (2015): Wege der Informationsgewinnung im Recruiting. URL: https://www.bdu.de/fachthemenportal/personalsuche/wege-der-informationsgewinnung-im-recruiting/, aufgerufen: 14.07.2020.