Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisher bestehende Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Der Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld bringt einige Veränderungen mit sich, die wir im Folgenden für Sie zusammengestellt haben.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es regelt wer, wie dazu berechtigt ist, staatliche Hilfen in Form von Sozialleistungen zu empfangen. Das Bürgergeld soll Arbeitsuchende außerdem weiterhin dabei unterstützen, wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.
Was ist neu beim Bürgergeld?
Im Jahr 2023 trat eine bedeutende Sozialreform in Kraft: Das Bürgergeld ersetzte das bisherige Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Diese Reform verfolgt das Ziel, sowohl die Entwicklungen am Arbeitsmarkt als auch die individuellen Lebenssituationen der Leistungsempfänger stärker in den Fokus zu rücken. Die Zuständigkeit für Antragsbearbeitung und persönliche Betreuung verbleibt bei den örtlichen Jobcentern am Wohnort der Antragsteller.
Änderungen beim Bürgergeld im Überblick:
- Erhöhung des Regelbedarfs: In den Jahren 2023 und 2024 wurden zunächst die Regelbeträge für verschiedene Bedarfsgemeinschaften - einschließlich Alleinstehender und Paare - deutlich erhöht. Der Regelbedarf bleibt 2025 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende.
- Reform des Sanktionssystems: Der Bürgergeld-Betrag kann nicht mehr komplett gestrichen werden, aber es gibt verschärfte Sanktionen (z.B. bei Terminversäumnis)
- Einführung des Kooperationsplans: Dieser wird gemeinsam mit dem Jobcenter entwickelt und soll den individuellen Weg zurück in die Beschäftigung strukturiert aufzeigen.
- Leistungen zur Integration: Die Leistungen zur beruflichen Integration wurden erheblich ausgeweitet, mit verstärkten Angeboten für Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration.
- Karenzzeit für Vermögen: Persönliche Ersparnisse müssen erst ab bestimmten Grenzen eingesetzt werden.
Weitere geplante Änderungen:
Für die Zukunft sind weitreichende Änderungen vorgesehen. Das Bürgergeld soll in "Neue Grundsicherung" umbenannt werden, wobei der Fokus stärker auf die Eigeninitiative der Leistungsberechtigten gelegt werden soll. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sollen ihre Vermittlungsbemühungen intensivieren und verstärkt persönliche Beratung sowie aktive Jobvermittlung anbieten.
Gleichzeitig wird eine Verschärfung der Anforderungen diskutiert: Stärkere Bewerbungs- und Vermittlungspflichten sowie härteren Sanktionen bei Pflichtverletzungen stehen zur Debatte. Die eingeführte Karenzzeit für Vermögen soll dabei wieder entfallen, sodass Ersparnisse unmittelbar eingesetzt werden müssen.
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Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Grundsätzlich hat jede*r Anspruch auf Bürgergeld, der*die erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie arbeitslos sind oder über so wenig Einkommen verfügen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Sind Sie nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig, können Sie ebenfalls das Bürgergeld erhalten. Berechtigt sind Sie hierzu, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bedarfsgemeinschaft wird definiert als ‚Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften‘. Dieser Begriff wird vor allem angewandt auf…
- Eheleute, die nicht permanent getrennt sind,
- Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, ebenfalls nicht dauerhaft getrennt lebend oder
- Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, auch eheähnliche Gemeinschaft genannt.
Eine vollständige Übersicht der Bürgergeld-Regelungen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zudem stellt die Bundesagentur für Arbeit eine detaillierte Übersicht zu allen wichtigen Fragen bezüglich des Bürgergelds zur Verfügung.
Was sind vorrangige Leistungen?
Vorrangige Leistungen beim Bürgergeld sind andere staatliche Unterstützungen, die vor dem Bürgergeld beantragt werden müssen, wenn darauf ein Anspruch besteht. Die wichtigsten vorrangigen Leistungen sind:
- Arbeitslosengeld I
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Krankengeld
- Elterngeld (über den Grundfreibetrag hinaus)
- Unterhaltsleistungen
- BAföG
- Renten
- Pensionen
Das Prinzip ist, dass alle verfügbaren staatlichen Hilfen ausgeschöpft werden sollen, bevor das Bürgergeld als "letzte" Sicherung greift. Das Jobcenter weist auf andere Sozialleistungen hin und steht beratend zur Seite.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Das Bürgergeld können Sie online oder postalisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Um zu prüfen, wer Anspruch hat, benötigt das Jobcenter noch allerlei Informationen: Hierzu gehören vor allem grundlegende Aspekte zu ihrer Wohnsituation und Auskünfte über Ihr Vermögen.
Eine detaillierte Übersicht der Vorgehensweise zur Beantragung des Bürgergelds finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bürgergeld und Urlaub – geht das?
In den Urlaub zu fahren, wenn man Bürgergeld bezieht, ist zwar grundsätzlich möglich, gestaltet sich aber oft schwierig. Beziehende müssen an allen Werktagen für das Jobcenter erreichbar sein, das gilt nicht nur für die Erreichbarkeit per Telefon, man muss auch physisch in der Nähe des Jobcenters sein. Dies ist nötig, damit man für eventuelle Bewerbungsgespräche verfügbar sein kann.
Wer gerne in den Urlaub fahren möchte, muss zuerst das Jobcenter informieren. Es wird empfohlen einen triftigen Grund für den Urlaub anzugeben, da das Jobcenter den Urlaub nicht unbedingt bewilligen muss. Falls die Erlaubnis erteilt wird, können Bürgergeld-Beziehende für maximal drei Wochen in den Urlaub fahren. Wird diese Zeit überzogen, kann es ab dem 22. Tag auch Strafen geben.
Haben Sie Interesse an weiterführenden Informationen zu Sozialleistungen?
Unsere Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen ist vor allem für Fachkräfte interessant, die zu den Themen Geld-, Dienst- und Sachleistungen beraten. Mit der Einführung des Bürgergelds gibt es einige Neuerungen im Sozialrecht, welche zusammen mit der entsprechenden Rechtsprechung in dieser Weiterbildung thematisiert werden.
Teilnehmende der Weiterbildung erwerben ein fundiertes Wissen über die unterschiedlichen Sozialleistungen und können Ratsuchenden innerhalb der sozialrechtlichen Strukturen die gesetzlichen Möglichkeiten für finanzielle Hilfen aufzeigen.
