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Willkommenskultur für Geflüchtete gestalten

Berufsorientierung für Geflüchtete

Geflüchtete brauchen besondere Maßnahmen und Vorbereitung, um erfolgreich in eine Ausbildung einmünden zu können. Der Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen eingerichtet, über die hier ein Überblick gegeben werden soll:

Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H) & Berufliche Orientierung für Zugewanderte (BOF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Initiative gestartet, die jungen Geflüchteten eine Ausbildung im Handwerk ermöglichen soll. Die Initiative „Berufliche Orientierung für Zugewanderte“ (BOF) richtet sich an nicht mehr schulpflichtige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber*innen sowie an Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, die bereits einen Integrationskurs durchlaufen haben. Das Angebot besteht aus mehreren Stufen:

  1. Stufe: Integrationskurs
    An erster Stelle der Berufsorientierung steht die Sprachförderung und die kulturelle Grundorientierung. Die jungen Geflüchteten absolvieren deshalb zunächst den Integrationskurs des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge.
     
  2. Stufe: Allgemeine Berufsorientierung im Rahmen der Maßnahme Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)
    Im Anschluss können die jungen Flüchtlinge die Maßnahme der BA „Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H)“ absolvieren. In dieser Maßnahme steht die erste allgemeine Berufsorientierung im Vordergrund. Die jungen Flüchtlinge erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder im Handwerk. Zeitgleich werden die Sprachkenntnisse speziell für den beruflichen Kontext erweitert. Ziel der Berufsorientierung ist es auch festzustellen, ob bei den jungen Geflüchteten die Neigung und Eignung für einen Beruf vorliegt.
     
  3. Stufe: 13-Wochen-Maßnahme: Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)
    Liegt eine Eignung und Neigung vor, nehmen die jungen Flüchtlinge in der nächsten Stufe an dem 13-wöchigen BMBF-Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ teil und werden gezielt auf die Aufnahme einer Ausbildung im Handwerk vorbereitet.
    Die „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ bietet innerhalb der 13 Wochen Einblicke in maximal 3 Ausbildungsberufe des Handwerks. Die BOF-Maßnahme besteht aus den Werkstatttagen und einer daran anschließenden Betriebsphase.
     

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Werkstatttage:
Die Werkstatttage dauern neun Wochen und finden in Lehrwerkstätten oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die jungen Flüchtlinge werden hier in verschiedene Bereiche eingeführt und können Berufe erproben:

  • - Informationen zu Aufbau und Ablauf der dualen Ausbildung
  • - Informationen zu den Inhalten der gewählten Berufe
  • - Ausüben berufstypischer Tätigkeiten
  • - Erlernen von Sozialkompetenzen und allgemeinen beruflichen Kompetenzen wie z. B. Sorgfalt
  • - Berufsbezogene Kommunikationen: Lesen, Schreiben und Rechnen
  • - Vorbereitung auf die Berufsschule

Betriebsphase:
Am Ende der Werkstattphase steht die Entscheidung für einen Wunschberuf, der in der Betriebsphase weiter erprobt werden kann. In der vierwöchigen Betriebsphase in einem Handwerksbetrieb haben die jungen Flüchtlinge Gelegenheit, den Beruf konkret zu erleben. Sie lernen Mitarbeiter*innen und Ausbilder*innen kennen, sind im Kundenkontakt und erleben den Beruf in seiner ganzen Realität. Am Ende der Betriebsphase erhalten die jungen Flüchtlinge eine Einschätzung vom Betrieb und werden bei positivem Verlauf in ein Ausbildungsverhältnis übernommen.

Übernahme
Ziel der Maßnahme „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ ist die Übernahme in einen beteiligten Ausbildungsbetrieb. Ist dies nicht möglich, sollen sie bestenfalls an einen anderen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Falls noch Qualifizierungsbedarf besteht, können die jungen Flüchtlinge im Anschluss an die BOF-Maßnahme auch ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren.

Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse
Während der gesamten Maßnahme „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ werden die jungen Geflüchteten weiter sprachlich gefördert. Der Sprachunterricht ist berufsbezogen und wird in der Betriebsphase weiter vertieft.

Individuelle Begleitung
Die jungen Flüchtlinge werden außerdem während der gesamten Maßnahme „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ individuell sozialpädagogisch begleitet. Die sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten und dokumentieren die Lernprozesse und geben den jungen Flüchtlingen Rückmeldung. Bei Bedarf werden sie auch zu anderen sozialen Fragen beraten, um sich in Deutschland gut einzufinden.

Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)

Dieses Programm wird deutschlandweit von der Bundesagentur für Arbeit angeboten und dauert zwischen vier und sechs Monaten. Es richtet sich an junge Asylbewerber*innen, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang unter 25 Jahren, die in naher Zukunft eine Ausbildung in Deutschland beginnen wollen. Die Maßnahme gliedert sich in eine zweiwöchige Einstiegsphase, in der beispielsweise eine Einschätzung der Sprachkenntnisse vorgenommen wird, und in die mehrmonatige Praxisphase. Zudem erproben sich die Teilnehmenden in dieser Zeit im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen wie Holz, Metall oder Farbe. Die sich anschließende Praxisphase wird in einem Betrieb absolviert und soll eine Vertiefung der in der ersten Phase entdeckten Neigungen und erworbenen Kenntnisse ermöglichen. Parallel dazu werden die Teilnehmenden je nach Bedarf z.B. sprachlich weiter gefördert.

Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass ein vorzeitiges Beenden des Praktikums erstrebenswert ist, sollte sich den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, frühzeitig in eine weiterführende Maßnahme – also z.B. den Beginn eines Ausbildungsverhältnisses – einzusteigen.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung wird ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, richtet sich jedoch nicht speziell an Geflüchtete, sondern an Ausbildungsbewerber*innen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen Betriebspraktikums werden Grundkenntnisse in einem dualen Ausbildungsberuf erworben, wobei die Teilnehmenden ihre beruflichen Neigungen kennenlernen können. Aufgrund der so gewonnen praktischen Erfahrungen erhöht sich für die Ausbildungssuchenden zugleich die Chance auf einen Ausbildungsplatz oder gar auf die Übernahme im jeweiligen Praktikumsbetrieb. Am Ende der Maßnahme wird den Teilnehmenden ein Zertifikat von ihrem Betrieb ausgestellt, welches zudem von der jeweils zuständigen Kammer anerkannt wird. Die EQ kann außerdem auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Ähnlich der Einstiegsqualifizierung ist auch die Fördermaßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA) kein speziell auf Geflüchtete zugeschnittenes Programm. Die AsA ist eine Maßnahme, die sozial benachteiligte junge Menschen oder Menschen mit Lernbeeinträchtigungen unterstützen soll, indem diese vor Aufnahme sowie während dem Erlernen eines Ausbildungsberufes begleitet werden. Gefördert werden können i.d.R. Personen, die nicht mehr schulpflichtig, aber jünger als 25 Jahre sind. Die AsA gliedert sich in 2 Phasen:

  • Phase I – ausbildungsvorbereitende Phase
    Die ausbildungsvorbereitende Phase ist fakultativ und erstreckt sich über maximal sechs Monate, wobei individuell über eine Verlängerung von zwei Monaten entschieden werden kann. Neben Profiling und Bewerbungstraining wird mit den Teilnehmenden beispielsweise auch eine auf ihre jeweiligen Interessenbereiche zugeschnittene Ausbildungsstellenakquise durchgeführt. Zusätzlich werden die Ausbildungsbewerber*innen und die Betriebe bei den Formalitäten des Vertragsabschlusses unterstützt.
     
  • Phase II – ausbildungsbegleitende Phase
    Auch während der gesamten Ausbildungsphase werden die Teilnehmenden der AsA-Maßnahme weiter begleitet und abschließend auf den Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis vorbereitet.


Weiterbildung zum*zur Trainer*in für Berufsorientierung für Flüchtlinge

Das Institut für Bildungscoaching bietet Ihnen die Weiterbildung zum*zur Trainer*in für Berufsorientierung für Flüchtlinge an. Diese Weiterbildung ist speziell für Personen konzipiert, die als Fachkräfte in der Berufsorientierung mit Geflüchteten und Migranten/-innen tätig sind.

Aufbauend kann dann die Qualifizierung zum*zur Integrationsberater*in für Flüchtlinge absolviert werden.

 

Literatur:

Passende Weiterbildungen

Weiterbildung zum*zur Trainer*in für Berufsorientierung für Flüchtlinge

Die Teilnehmenden erwerben die Kompetenzen, um Module und Maßnahmen für die Berufsorientierung mit jungen Flüchtlingen und Migranten*innen zu konzipieren und durchzuführen. Für Lehrkräfte und Fachkräfte in der Integrationsberatung von Geflüchteten. Thema:Berufswahl, Integration / Migration Termine und Details

Qualifizierung zum*zur Integrationsberater*in für Flüchtlinge

Die Teilnehmenden erwerben methodische und inhaltliche Kompetenzen, um Geflüchtete systemisch zu beraten und zu begleiten – beim Spracherwerb, bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration sowie bei weiteren Hürden im Integrationsprozess. Für Lehrkräfte und Fachkräfte in der Integrationsberatung. Thema:Integration / Migration Termine und Details