Das Einkommen einer*eines achtsamen Berater*in hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Beschäftigungsform (angestellt oder freiberuflich), dem Standort (Stadt oder ländliche Region) und dem Tätigkeitsbereich (z. B. Einzelberatung, Gruppenworkshops oder Unternehmensberatung).
Angestellte achtsame Berater*innen, beispielsweise in sozialen Einrichtungen oder Beratungsstellen, orientieren sich häufig an den Gehältern von Sozialpädagogen*innen im öffentlichen Dienst. Hier liegt das monatliche Bruttoeinkommen je nach Berufserfahrung und regionalen Unterschieden zwischen 2.500 und 3.300 Euro.
Freiberuflich tätige achtsame Berater*innen hingegen legen ihre Stundensätze selbst fest und passen diese an die Region, die Zielgruppe und die Themenschwerpunkte an. Abhängig von Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung bewegen sich die Stundensätze zwischen 70 und 250 Euro. Ein höheres Einkommen erzielen oftmals Berater*innen, die zusätzliche Ausbildungen absolviert haben oder in der Unternehmensberatung tätig sind.