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Treppengelände als Symbol für Schuldnerberater*in

Wie werde ich Schuldnerberater*in?

Nach Angaben des SchuldnerAtlasses 2022 sind zur Zeit 5,8 Millionen Bürger*innen in Deutschland verschuldet. Der Trend der Vorjahre, in denen die Überschuldung der deutschen Bevölkerung stetig anstieg, bleibt damit bestehen. 

Das Thema ist in aller Munde - doch was bedeutet „Verschuldung“ überhaupt?

Verschuldung und Überschuldung

Wer verschuldet ist, hat zunächst kein Problem und braucht auch keine Schuldnerberatung. Viele Haushalte und Einzelpersonen verschulden sich und schließen Finanzierungsverträge ab, zum Beispiel bei einem Hauskauf. Solange die monatlichen Raten leistbar sind und der Vertrag erfüllt wird, ist alles in Ordnung.

Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn vielleicht noch die existentiell notwendigen Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Unterhalt, Verpflegung) gedeckt sind, darüber hinaus aber das Budget langfristig nicht mehr zur Tilgung der Vertragspflichten ausreicht. Hier liegt teilweise oder volle Zahlungsunfähigkeit vor.

In diesem Fall braucht es vielleicht eine Schuldnerberatung, um aus den Schulden wieder herauszukommen.

Konsumverhalten

In der Schuldnerberatung wird häufig auch das Konsumverhalten thematisiert. Man kann zwischen gelungenem und problematischem Konsum unterscheiden.

Gelungener Konsum findet statt, wenn man sich mit dem Kauf einen Wunsch erfüllt, der etwas Notweniges beschafft. Man fühlt sich nach dem Kauf zufrieden, zeigt das Gekaufte gerne weiter und der Kauf bleibt in positiver Erinnerung.

Von problematischem Konsum spricht man, wenn Kaufen zu einem inneren Zwang wird. Nur der momentane Kaufakt ist wichtig, das Gekaufte ist unwichtig. Man kauft also etwas und ärgert sich später über das Gekaufte bzw. auch über die Tatsache, dass man überhaupt etwas gekauft hat.

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Der problematische Konsum ist häufig demonstrativ und dient dazu, andere Menschen zu beeindrucken und den eigenen Status zu heben. Beim problematischen Konsum wird der Einkauf oft dazu genutzt, um einen psychischen Zustand von Leere, Stress oder Frustration zu kompensieren – hier stehen unbefriedigte Bedürfnisse und Sehnsüchte im Mittelpunkt des Kaufaktes.

Zudem gibt es Entwicklungen, die das Konsumieren vereinfachen und somit ebenfalls das Konsumverhalten des*der Ratsuchenden beeinflussen. Eine Entwicklung stellt die Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar. Da die Geldbeträge nicht mehr greifbar sind, verliert der*die Ratsuchende den Bezug zum Wert des Geldes. Bei finanzierten Käufen passiert Ähnliches: Nach dem Motto „Kauf heute, zahl nächstes Jahr!“ wird über Geldwerte verfügt, die unter Umständen noch gar nicht vorhanden sind.

Problematischer Konsum kann auf die Dauer dazu führen, dass eine Verschuldung entsteht und der Schritt zur Schuldnerberatung nötig wird.

Typische Verhaltensweisen überschuldeter Personen

Verschuldete Menschen zeigen oft ähnliche Verhaltensweisen. Sie versuchen, die offenen Forderungen auszugleichen, indem Sie sich bei ihrer Familie oder Freunden*innen Geld leihen.

Werden die Schulden zu hoch und die Situation zu unübersichtlich, stecken verschuldete Menschen oft den Kopf in den Sand und versuchen die Situation zu ignorieren, z.B. indem Post mit Mahnungen vernichtet wird oder man flüchtet durch häufiges Umziehen.

Der Weg zur Schuldnerberatung wir oft erst dann eingeschlagen, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Dabei gibt es deutlich mehr Möglichkeiten in der Schuldnerberatung, wenn diese frühzeitig aufgesucht wird.

Insolvenzverfahren

Die typischen Verhaltensweisen von verschuldeten Menschen sind leider oft nicht hilfreich, um die Situation zu verbessern und Schulden abzubauen, da die Primärschulden in der Regel bestehen bleiben.

Werden die Schulden nicht mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle abgebaut oder reguliert, kann es zu einem Insolvenzverfahren kommen.

Laut statistischem Bundesamt stieg die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren stetig an. Wurden im Jahr 1999 zur Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zunächst rund 2.500 Anträge gestellt, hat sich die Anzahl der eröffneten Verfahren nach einem Höchststand 2010 von rund 100.000 bis 2018 wieder auf ca. 70.000 Verbraucherinsolvenzverfahren reduziert.

Schuldnerberatungsstellen

Verschuldete Personen können sich kostenlos bei einer Schuldnerberatungsstelle Rat holen.

Schuldnerberatung bieten zum Beispiel die Caritas, die Diakonie und die AWO in vielen Städten an. Da es auch sehr viele Hilfesuchende gibt, muss man leider häufig länger auf einen Termin bei der Schuldnerberatungsstelle waren. 

Ablauf einer Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung läuft in der Regel folgendermaßen ab.

1. Analyse der Schuldenproblematik

Zunächst wird in der Schuldnerberatung versucht, einen Überblick über die Verschuldungssituation zu bekommen. Es werden dazu Gläubigerlisten erstellt und SCHUFA-Auskünfte eingeholt.

Ein Schuldenordner mit allen wesentlichen Informationen wird angelegt. Der erste Schritt nimmt oft viel Zeit in Anspruch, da die Unterlagen der verschuldeten Personen ungeordnet und lückenhaft sind.

2. Prioritätensetzung

Wenn man einen Überblick über die Verschuldungssituation hat, kann man im zweiten Schritt der Schuldnerberatung die verschiedenen Schulden bewerten und Prioritäten setzen. Man unterscheidet dabei vor allem zwischen öffentlichen und anderen Gläubigern sowie zwischen Primär- und Sekundärschulden. Durch die Prioritätensetzung wird auch geklärt, mit welchen Gläubigern als erstes verhandelt werden sollte.

3. Forderungsprüfung

Im nächsten Schritt der Schuldnerberatung werden die Forderungen der Gläubiger überprüft. Es werden die verschiedenen Verträge rechtlich bewertet und Sonderkündigungsrechte geprüft. In der Schuldnerberatung wird auch die Forderungshöhe und die Gültigkeit des Vertrages begutachtet und ob Forderungen bereits verjährt sind. Nach der Forderungsprüfung ist klar, wie hoch die Überschuldung ist.

4. Überblick über die wirtschaftliche Situation des Ratsuchenden

Den Schulden werden im nächsten Schritt der Schuldnerberatung die Einnahmen und Ausgaben in der aktuellen Lebenssituation gegenübergestellt. Es sollte ein Haushaltsplan erstellt und ein Haushaltbuch geführt werden. Die Möglichkeiten von zusätzlichen Einnahmen auch durch den Bezug von Sozialleistungen werden überprüft und Unterhaltzahlungen ggf. sichergestellt. Auch die Kontosituation wird geklärt.

In der Schuldnerberatung sollte auch immer das Konsumverhalten des*der Ratsuchenden thematisiert werden.

5. Vollstreckungsschutz

Berichtet der*die Ratsuchende von Pfändungsmaßnahmen oder gehen diese aus den Gläubigerschreiben hervor, müssen verschiedene Vollstreckungsschutzmaßnahmen geprüft werden um zum Beispiel eine Kontopfändung oder eine Zwangsvollstreckung zu verhindern oder aufzuschieben.

6. Regulierungsmöglichkeiten prüfen

Im nächsten Schritt der Schuldnerberatung werden die Regulierungsmöglichkeiten geprüft. Welche Erwartungen hat der Ratsuchende?

Gemeinsam mit der Schuldnerberatungsstelle wird nach einer passenden Strategie zur Schuldenregulierung gesucht. Diese kann in Form von Stundung oder Ratenvereinbarungen über die Rückzahlung geschehen. Auch eine einmalige Vergleichszahlung ist teilweise verhandelbar.

Zudem können gerichtliche Regulierungsmöglichkeiten und die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens geprüft werden.

Sobald eine passende Strategie gefunden ist, wird ein Regulierungsplan erstellt.

7. Strategie umsetzen

Im nächsten Schritt der Schuldnerberatung wird die Strategie umgesetzt.

Gemeinsam mit dem*der Ratsuchenden wird nun geplant, wie die ausgewählte Schuldenregulierungsstrategie umgesetzt werden kann, und welche Unterstützung er*sie dafür benötigt. Empfehlenswert ist, die Strategie schriftlich festzuhalten und eine Aufgabenverteilung zu visualisieren.

Idealerweise verhandelt der*die Ratsuchende selbst mit den Gläubigern, falls er*sie die Kompetenzen dazu hat. Eine Schuldenregulierung, die die ratsuchende Person selbst erreicht hat, ist für ihn*sie verbindlicher, weil er*sie weiß, wie aufwendig die Verhandlung war. Während der Verhandlungen sollte der*die Schuldnerberater*in unterstützend zur Seite stehen.

8. Überwachen der Rückmeldungen / Fristen / Zahlungen

Teil der Regulierungsstrategie ist auch immer die Überwachung von Rückmeldungen und Fristen. Die Gläubiger benötigen für die Rückmeldungen durchschnittlich zwei bis drei Wochen Zeit. Es ist von Vorteil, bereits im Schreiben an den Gläubiger eine konkrete Antwortfrist zu nennen und diese Frist im Kalender zu vermerken. Hat der*die Ratsuchende nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung erhalten, sollte telefonisch nach dem Bearbeitungsstand gefragt werden.

Ist ein Gläubiger mit einem Regulierungsvorschlag einverstanden, setzt er normalerweise eine Frist. Bei einer Stundungsbestätigung stellt das Ende dieser Frist das Datum dar, an dem spätestens eine neue Stellungnahme an den Gläubiger geschickt werden muss.

Bei einer Ratenvereinbarung oder einem Vergleich wird die Frist angegeben, in der die Rate oder der Einmalbetrag beim Gläubiger auf dem Konto eingehen muss. Hier ist darauf zu achten, dass die Überweisung der Beträge entsprechend frühzeitig erfolgt, da die Kreditinstitute etwa zwei Arbeitstage für die Buchung benötigen.

Die Einrichtung eines Dauerauftrages, der zeitlich auch auf die Laufzeit der Vereinbarung befristet sein sollte, ist empfehlenswert.

In allen Verfahrensschritten ist der*die Ratsuchende "Herr des Verfahrens". Er*Sie bestimmt das Tempo der Bearbeitung der Problematik und entscheidet sich für einen Lösungsweg: Er*Sie trägt die Verantwortung für sein*ihr Leben und muss die gewählte Strategie in seinem*ihrem Lebenskonzept umsetzen.

Schuldnerberater*in werden

Den Beruf Schuldnerberater*in kann man nicht direkt erlernen oder studieren. Wer als Schuldnerberater*in in einer Schuldnerberatungsstelle arbeiten möchte, braucht dazu eine gewisse Vorbildung, zum Beispiel einen Studienabschluss im Bereich Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft oder Sozialpädagogik. Es gibt aber keine expliziten formalen Voraussetzungen, sodass sich jeder Beruf zum Schuldnerberater weiterqualifizieren lässt.

Ein Studium im sozialen Bereich ist dabei sehr hilfreich, da Schuldnerkarrieren oft auch mit psychosozialen Problemen einhergehen. Teil der Schuldnerberatung ist auch das Konsumverhalten und die Lebensgestaltung der verschuldeten Personen.

Das nötige Fachwissen erwerben sich Schuldnerberater*innen dann über entsprechende Weiterbildungen. Das Institut für Bildungscoaching bietet in diesem Bereich folgende Weiterbildungen an:

Das Institut für Bildungscoaching bietet zudem die Qualifizierung zum*zur Jugend-Schuldnerberater*in an, eine 10-tägige, modulare Qualifizierung für Fachkräfte in der Jugendhilfe, bei Schuldnerberatungsstellen, bei der Arbeitsagentur und in Jobcentern, bei der Jugendgerichtshilfe oder beim Jugendamt.

Die Qualifizierung vermittelt methodische und inhaltliche Kompetenzen zur Beratung von jungen Menschen in verschiedenen Verschuldungssituationen. Sie befähigt die Teilnehmenden außerdem zur Durchführung von Veranstaltungen und Kompetenztrainings zur Schuldenprävention.

 

Wo arbeiten Schuldnerberater*innen?

Schuldnerberatung findet zumeist in entsprechenden lokalen Beratungsstellen statt, zum Beispiel

  • bei örtlichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
  • bei Beratungsstellen von Vereinen oder Sozialen Trägern bzw. Organisationen der freien Wohlfahrtsverbände (z.B., der AWO, Caritas usw.) 
  • in der Rechtsberatung von Kanzleien für Schuldnerberatung
  • Beratungsstellen, die an Ämter und Behörden angeschlossen sind
  • bei Verbraucherzentralen

 

 

Passende Weiterbildungen

Qualifizierung zum*zur Jugendschuldnerberater*in

Die Qualifizierung vermittelt methodische und inhaltliche Kompetenzen zur Beratung von jungen Menschen in verschiedenen Verschuldungssituationen und befähigt zur Durchführung von Angeboten zur Schuldenprävention. Für Fachkräfte in der Jugendhilfe und Schuldnerberatung. Thema:Schulden Termine und Details

Weiterbildung zum Schulden-Coach

Die Teilnehmenden lernen, eine Erstberatung zu gestalten und Schuldnerberatung als Querschnittsaufgabe in ihrem Arbeitsfeld wahrzunehmen. Auch präventive Ansätze werden vermittelt. Für pädagogische Fachkräfte, die mit verschuldeten Erwachsenen arbeiten. Thema:Schulden Termine und Details

Weiterbildung zum Jugend-Schulden-Coach

Die Teilnehmenden lernen, wie man eine Erstberatung durchführt, die Verschuldungssituation einschätzt und weitere Maßnahmen einleitet. Auch präventive Ansätze werden vermittelt. Für Lehrkräfte und Fachkräfte in der Jugendhilfe und Schuldnerberatung. Thema:Schulden Termine und Details