Wer im psychosozialen Bereich arbeitet, weiß: Die Anforderungen wachsen, die Fachkräftelücke ist real und eine gute Weiterbildung macht den Unterschied – nicht nur für die eigene berufliche Entwicklung, sondern vor allem auch für die Menschen, die auf qualifizierte Unterstützung angewiesen sind. Besonders im psychosozialen Bereich ist Weiterbildung daher kein nice-to-have, sondern professionelle Verantwortung. Wer eine berufliche Weiterbildung plant, steht aber schnell vor der Frage: Wer zahlt das eigentlich oder zumindest einen Teil davon? Die gute Nachricht ist: Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Weiterbildungen für unterschiedliche Personengruppen finanziell zugänglich machen. Die Herausforderung dabei: Die Förderlandschaft ist unübersichtlich, bundeslandspezifisch sehr verschieden und hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen strukturierten Überblick nach Beschäftigungsstatus und nach Bundesland, damit Ihre Weiterbildung nicht an der Finanzierung scheitert. Und wenn Sie schnell herausfinden möchten, welche Förderung konkret für Sie in Frage kommt: Nutzen Sie unseren Förderungs-Finder!
Wie finde ich die passende Weiterbildungsförderung?
Die Finanzierung einer Weiterbildung hängt von mehreren Faktoren gleichzeitig ab:
- Ihrem Beschäftigungsstatus (angestellt, selbstständig, arbeitssuchend)
- Ihrem Wohnort bzw. Arbeitsort in Deutschland
- der Unternehmensgröße Ihres Arbeitgebers
- Ihrem Einkommen
- der Art und Dauer der geplanten Weiterbildung
- dem anerkannten Träger der Maßnahme
Hinzu kommt, dass Bund, Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und der Europäische Sozialfonds (ESF) jeweils eigene Programme unterhalten und diese sich zum Teil überschneiden, ergänzen oder gegenseitig ausschließen. Ein strukturierter Zugang ist daher entscheidend.
Förderung nach Beschäftigungsstatus
Es gibt Förderinstrumente, die sich gezielt an bestimmte Personengruppen richten. Ob angestellt, selbstständig, als Arbeitgeber*in oder aktuell ohne Beschäftigung: Die relevanten Förderwege können über die jeweilige Gruppe schnell eingegrenzt werden.
- Welche Förderung gibt es für Angestellte?
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Weiterbildung gemeinsam mit dem*der Arbeitgeber*in finanzieren: Sie befinden sich in einem Angestelltenverhältnis? Wunderbar - für Sie kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) ist zwar keine direkte finanzielle Förderung, bietet aber die Möglichkeit, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dafür den eigenen Erholungsurlaub anrühren zu müssen. Das Gehalt läuft in dieser Zeit weiter, die freien Tage bleiben unangetastet.
Wussten Sie, dass nur 8% der Anspruchsberechtigten Bildungsurlaub tatsächlich in Anspruch nehmen, also ungefähr eine*r von zwölf? Rund zwei Drittel kennen die Bildungszeitgesetze der Länder nicht. Wir klären auf:
Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der Arbeitnehmer*innen zusteht und in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt ist.
Förderfähig sind grundsätzlich berufliche und politische Weiterbildungen. Einige Bundesländer erkennen darüber hinaus auch allgemeine, kulturelle oder ehrenamtlich ausgerichtete Bildungsangebote an. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Bildungsurlaub bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in rechtzeitig beantragt wird und vom Weiterbildungsanbieter als bildungsurlaubsgeeignet anerkannt ist.
Die Beantragung ist jeweils landesrechtlich geregelt, folgt aber überall einem ähnlichen Muster: Anspruch prüfen, eine anerkannte Veranstaltung auswählen, den Antrag rechtzeitig bei dem*der Arbeitgeber*in stellen und nach der Teilnahme den entsprechenden Nachweis einreichen.
Ausnahme: In Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Sachsen ist allerdings aktuell dabei, die Ausnahmestellung aufzugeben: ab 2027 soll ein Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr für Angestellte eingeführt werden.
Sie haben Fragen zum Bildungsurlaub? Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsurlaub für Weiterbildungen am Insitut für Bildungscoaching. Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per Mail.
Bundeslandspezifische Programme
In vielen Bundesländern gibt es eigene Förderprogramme, die Angestellte bei den Kosten einer Weiterbildung finanziell unterstützen, etwa durch Zuschüsse oder vergünstigte Konditionen. Allerdings sind einige Rahmenbedingungen zu beachten:
Die meisten Landesprogramme sind regional gebunden. Wer von ihnen profitieren möchte, muss in der Regel seinen Wohn- oder Arbeitssitz im jeweiligen Bundesland haben. Ein Programm aus Sachsen steht also typischerweise nicht Personen offen, die in Bayern wohnen und arbeiten.
Wichtig ist außerdem: Der Antrag muss in jedem Fall vor Kursbeginn gestellt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Förderanspruch, unabhängig davon, wie gut die Weiterbildung zum Programm passt.
Wie hoch die Förderung ausfällt und welcher Eigenanteil verbleibt, variiert je nach Programm erheblich. Ebenso unterscheidet sich, wo der Antrag gestellt wird: Manche Programme werden direkt über die Förderbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt, andere über autorisierte Beratungsstellen vor Ort.
Welche Programme im jeweiligen Bundesland verfügbar sind, ist im Abschnitt Förderung nach Bundesland weiter unten aufgeführt.
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation oder zur Prävention von Erwerbsminderung finanzieren. Relevant ist dies insbesondere dann, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder drohende Erwerbsminderung eine berufliche Neuorientierung erfordert. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt über den zuständigen Rentenversicherungsträger. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Welche Förderung gibt es für Arbeitgeber?
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Sie sind Arbeitgeber*in und möchten die Mitarbeiterqualifizierung fördern lassen? Unternehmen, die in die Qualifizierung ihrer Belegschaft investieren, können erhebliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Neben dem Qualifizierungsgeld und der Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) gibt es in vielen Bundesländern ESF-kofinanzierte Programme, die Betriebe bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen.
Für Betriebe empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der regionalen Agentur für Arbeit sowie die Prüfung landesspezifischer Arbeitgeber*innenprogramme. Ob und welche Förderung für Sie als Arbeitgeber*in in Frage kommt, können Sie mit unserem Förderfinder prüfen.
- Welche Förderung gibt es für Selbstständige?
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Selbstständige haben keinen Zugang zu den Programmen der Bundesagentur für Arbeit, die an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft sind. Dennoch gibt es Optionen:
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)
Eines der beliebtesten Förderprogramme: Seit Programmstart im Sommer 2023 wurden über 2.500 Qualifizierungsschecks ausgestellt, Tendenz steigend!
Das Bundesprogramm KOMPASS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist speziell auf Solo-Selbstständige ausgerichtet und fördert individuelle Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. In einem Schnell-Check können Sie heraufinden, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- mindestens zwei Jahre am Markt tätig
- maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden, Selbstständigkeit im Haupterwerb
- Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein
Für Interessierte ist ein Erstberatungsgespräch bei einer der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen Voraussetzung.
Bundeslandspezifische Programme
Einige Bundesländer haben explizite Förderprogramme für Selbstständige, etwa im Bereich ESF+ oder über Kammern, zum Beispiel:
- Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS (bis zu 50 % der Kurskosten, max. 750 Euro)
- Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie 2026 über die ILB (für Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen mit Steuerpflicht in Brandenburg im Rahmen der Unternehmensförderung)
- KdW-Programm im Saarland (bis zu 40 % der Seminarkosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland)
Details und weitere Programme finden Sie in den jeweiligen Länderabschnitten weiter unten.
KfW-Förderkredite und Aufstiegs-BAföG
Wer sich beruflich auf eine höhere Qualifikationsstufe vorbereitet, kann das Aufstiegs-BAföG der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter und Einkommen. Das Programm fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für das Meisterstück mit bis zu 15.000 Euro, davon 50 % als Zuschuss und 50 % als zinsgünstigen Kredit.
Besonders relevant für Selbstständige ist der sogenannte Existenzgründungsteilerlass: Wer die geförderte Fortbildung erfolgreich abschließt, innerhalb von drei Jahren danach ein Unternehmen gründet oder übernimmt und dieses mindestens drei Jahre im Haupterwerb betreibt, kann einen Erlass des verbleibenden Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragen. Unter diesen Voraussetzungen entfällt der Kreditanteil vollständig und die Weiterbildung wurde damit zu 100 % gefördert. Der Antrag wird beim zuständigen Förderamt gestellt; die Abwicklung des Kredits übernimmt die KfW. Weitere Informationen sind direkt auf der KfW-Programmseite zu finden.
Da die Optionen für Selbstständige stark variieren, empfiehlt sich eine individuelle Betrachtung der Situation und eine Beratung. Nutzen Sie hierzu gern unseren Förderungs-Finder!
- Welche Förderung gibt es für Arbeitssuchende?
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Für Menschen ohne Beschäftigung ist der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) der wichtigste Förderweg. Er ermöglicht die vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten und wird durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt. Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch, in dem Notwendigkeit und Eignung der Maßnahme geprüft werden. Anbieter und Maßnahmen (Weiterbildungen) müssen AZAV-zertifiziert sein.
Wichtige Änderung seit Januar 2025: Die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung des Bildungsgutscheins liegt seit dem 1. Januar 2025 vollständig bei der Agentur für Arbeit, auch für Personen, die Bürgergeld (SGB II) beziehen und beim Jobcenter betreut werden. Das Jobcenter identifiziert den Weiterbildungsbedarf und verweist an die Agentur für Arbeit weiter, die den Antrag abwickelt.
Ausblick: Neue Grundsicherung ab Juli 2026
Das Bürgergeld wird voraussichtlich zum 1. Juli 2026 durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende abgelöst. Der Bundestag hat das entsprechende 13. SGB-II-Änderungsgesetz im März 2026 beschlossen; das Gesetz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht vollständig in Kraft.
Die wichtigste Änderung mit Blick auf Weiterbildung: Die neue Grundsicherung verankert einen ausdrücklichen Vermittlungsvorrang (§ 3a SGB II n. F.). Das heißt, Jobcenter prüfen künftig zuerst, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung möglich ist. Weiterbildungsmaßnahmen müssen stärker begründet werden als bisher. Für konkrete Auskünfte zu laufenden oder geplanten Weiterbildungsförderungen unter den neuen Bedingungen empfehlen wir das persönliche Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Förderung nach Bundesland
Über die bundesweiten Programme hinaus gibt es in vielen, aber nicht allen Bundesländern eigene Förderinstrumente. Die folgende Übersicht gibt einen ersten Orientierungsrahmen:
- Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinie 2026
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Die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie wurde zum 26. Januar 2026 neu aufgelegt. Anträge sind bis zum 30. Juni 2027 über das ILB-Kundenportal möglich. Das Programm richtet sich an zwei Zielgruppen:
Der Bildungsscheck für Beschäftigte richtet sich an Arbeitnehmer*innen mit Erstwohnsitz oder Arbeitsvertrag in Brandenburg. Neu seit 2026: Auch Personen, die in Brandenburg arbeiten, dort aber nicht wohnen, sind antragsberechtigt. Die Förderung beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten, die Mindestförderhöhe beträgt 500 €. Mehrere Weiterbildungsmaßnahmen können in einem einzigen Antrag gebündelt werden; eine Antragstellung ist jederzeit und auch mehrfach pro Kalenderjahr möglich.
Für Selbstständige kommt die Förderrichtlinie „Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen" in Betracht. Dieser ist offen für Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie für mitarbeitende Inhaber*innen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestförderhöhe 1.000 €, ohne Jahresbegrenzung.
Beratung und Erstanlaufstelle: WFBB Arbeit (Wirtschaftsförderung Land Brandenburg)
- Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS
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Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS wird aus Mitteln des ESF+ und der Hansestadt Hamburg finanziert; Träger ist die Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH. Das Programm richtet sich an zwei Zielgruppen:
Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn sie in Hamburg wohnhaft sind und/oder bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind, ihr sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mindestens 15 Wochenstunden umfasst und sie als geringqualifiziert gelten oder höchstens einen Ausbildungsabschluss vorweisen. Personen mit höherem Abschluss können in Ausnahmefällen gefördert werden, etwa bei Berufsrückkehr nach Elternzeit oder Krankheit, drohender Kündigung oder vergleichbaren Situationen.
Selbstständige werden gefördert, wenn sie in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig sind, ihre Einkommen und Umsätze in Hamburg versteuern, die Existenzgründungsphase abgeschlossen haben und die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben. Das Programm verweist ausdrücklich darauf, dass für Solo-Selbstständige das bundesweite ESF+-Programm KOMPASS (s.o.) vorrangig zu prüfen ist.
Die Förderhöhe beträgt im Regelfall 40 % der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 € maximal 750 €, ab 2.500 € maximal 1.000 €. Abweichende Sätze gelten für angestellte Beschäftigte im Hamburger Handwerk (bis zu 75 %, max. 1.000 €), für Beschäftigte und Soloselbstständige mit SGB-II-Leistungsbezug (bis zu 100 % bzw. 75 %, max. 1.500 € bzw. 1.000 €). Die Weiterbildung muss mindestens 8 Stunden umfassen und von einem in Deutschland ansässigen, qualifizierten Bildungsanbieter durchgeführt werden. Eine Förderung ist grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr möglich. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn über das Serviceportal eingereicht werden.
Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf und der Antragstellung des Weiterbildungsbonus.
- Mecklenburg-Vorpommern: Qualifizierungsprojekte für Unternehmen
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über den ESF+ betriebliche Qualifizierungsprojekte für Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert werden drei Arten von Vorhaben: Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs sowie die berufliche Qualifizierung von Beschäftigten durch externe Anbieter. Unternehmen erhalten also Unterstützung für Inhouse-Schulungen sowie für die individuelle Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (Rechnungsbeträge externer Anbieter); kleine Unternehmen erhalten 70 %, mittlere Unternehmen 60 %. Die Prüfungsgebühren und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung.
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck NRW
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Der Bildungsscheck 2.0 NRW richtet sich an Angestellte und Minijobber*innen in NRW und bezuschusst Weiterbildungskosten mit einer Förderung von 50 % (maximal 500 Euro). Er ist an Einkommensgrenzen geknüpft und wird über autorisierte Beratungsstellen ausgestellt. Über einen Schnelltest können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob der Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung in Frage kommt. Hier erhalten Sie weite Informationen zum Bildungsscheck 2.0.
- Rheinland-Pfalz: Förderprogramm QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung
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Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen des ESF+ zwei unterschiedliche Förderprogramme an, die je nach Beschäftigungsstatus greifen:
Der QualiScheck richtet sich an Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz – unabhängig von der Einkommenshöhe. Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung von Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen, einschließlich Maßnahmen zur beruflichen Umorientierung. Die Förderung beträgt 60 % der Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie Materialien), maximal 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Nicht über den QualiScheck förderfähig sind Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler*innen sowie Nicht-Erwerbstätige.
Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung richtet sich an privatrechtliche Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz, die Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten finanzieren. Auch Selbstständige mit Beschäftigten können als Unternehmen antragsberechtigt sein. Gefördert werden Maßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung; förderfähig sind sowohl externe Teilnahmen als auch Inhouse-Seminare durch externe Anbieter. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten je Teilnehmenden (in der Region Trier bis zu 50 %), maximal 1.500 € je Teilnehmenden und 30.000 € je Unternehmen und Kalenderjahr. Auch hier gilt: Antrag mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme.
Für beide Programme finden Sie hier weitere Informationen und einen Vorab-Check.
- Saarland: KdW (Kompetenz durch Weiterbildung)
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Das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung" (KdW), finanziert aus Mitteln des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und ESF+, bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten: 40 % der Kosten, bis zu 2.000 € (pro Mitarbeiter*in) und Maßnahme. Die Antragsstellung erfolgt über die KdW-Servicestelle der FITT gGmbH. Dem Antrag geht ein Registrierungsverfahren zur KMU-Prüfung voraus.
Hinweis für Selbstständige: Das KdW-Programm richtet sich als Arbeitgeber*innenprogramm an Unternehmen, die Beschäftigte qualifizieren möchten. Für Selbstständige mit Mitarbeitenden, die als KMU im Saarland tätig sind, kann es daher ein relevantes Instrument sein. Eine Teilnahme am Förderprogramm KdW ist für Freiberufler*innen und Solo-Selbstständige möglich, wenn sie ihre Selbstständigkeit zu 100% ausüben.
Hier finden Sie alle Informationen zum Programm.
- Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG betrieblich und individuell
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Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" (ESF+, Investitionsbank Sachsen-Anhalt) umfasst zwei Zugänge, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:
Der betriebliche Zugang richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ihre Beschäftigten weiterqualifizieren möchten. Gefördert werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorarausgaben für externe Dozent*innen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Fahrt- und Übernachtungskosten. Mehrere Weiterbildungsmaßnahmen und Beschäftigte können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden; die Mindestausgaben pro Antrag betragen mehr als 1.000 €, der Höchstzuschuss liegt bei 100.000 € pro Antrag. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: KMU (bis 249 Beschäftigte) erhalten bis zu 60 %, Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) bis zu 70 %, Großunternehmen (250 Beschäftigte und mehr) bis zu 40 %.
Die Antragstellung erfolgt online über das IB-Kundenportal und muss zwingend vor Vorhabenbeginn stattfinden.
Der individuelle Zugang richtet sich an Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis sowie bestimmte Arbeitssuchende ohne laufenden Leistungsbezug mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungen auf eigene Initiative, unabhängig vom Arbeitgeber*in. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 €. Voraussetzung ist, dass das Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt (2026: 77.400 €).
Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das IB-Kundenportal und vor Beginn des Vorhabens.
Hier finden Sie alle Informationen zum Förderprogramm für beide Zielgruppen.
- Schleswig-Holstein : Weiterbildungsbonus SH
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Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ESF+, Landesprogramm Arbeit 2021–2027, Investitionsbank Schleswig-Holstein) fördert die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen mit einem Schwerpunkt auf den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk.
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Selbstständige sind nicht antragsberechtigt; für sie kommt das ESF+-Bundesprogramm KOMPASS in Betracht (s.o.).
Die Förderung beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten, maximal 5.000 € pro Weiterbildung. Bewilligungszeitraum ist ab dem 2. Februar 2026 bis längstens 31. Dezember 2028; die geförderte Weiterbildung muss bis dahin abgeschlossen sein.
Die Weiterbildung muss bei einem Träger stattfinden, der nach ISO 9001, AZAV oder dem Prüfsiegel „Geprüfte Weiterbildungseinrichtung von Weiterbildung Hamburg e. V." zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist zusätzlich eine ZFU-Akkreditierung erforderlich. Der Antrag ist online über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein oder in Papierform spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei der IB.SH einzureichen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Weiterbildungsbonus SH.
- Thüringen: Weiterbildungsscheck
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Der Weiterbildungsscheck Thüringen richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Die Förderung übernimmt Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 €. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Weiterbildung beantragt werden.
Voraussetzungen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (laut Einkommensteuerbescheid) darf 55.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 110.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen. Der Antrag muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) postalisch eingegangen sein, bevor eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt. Wichtig: Der Weiterbildungsscheck ist nachrangig, d.h. er greift nur, wenn keine andere Förderung (z. B. durch Arbeitgeber*in) in Anspruch genommen werden kann.
Über einen Schnelltest können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Weiterbildungsschecks erfüllen.
Warum sich eine Weiterbildung zum Coach beim Institut für Bildungscoaching lohnt?
Die Nachfrage nach Coachingangeboten wächst seit Jahren beständig: Die Anzahl der durchgeführten Coachingfälle stieg 2024 auf 23,22 Fälle pro Coach – das ist ein neuer Höchstwert. Gleichzeitig wächst der Anspruch an die Qualität.
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Weiterbildung psychosozialer Fachkräfte wissen wir, was in der Praxis wirklich zählt. Unsere Coaching-Fortbildungen verbinden systemische Theorien mit praxisnaher Anwendung: für Menschen, die im psychosozialen Bereich bereits tätig sind und ihre Arbeit auf ein neues Niveau bringen möchten. Und viele unserer Programme sind förderfähig – ob über länderspezifische Programme für Angestellte, Bildungsurlaub oder, für Selbstständige, über das ESF+-Bundesprogramm KOMPASS. Mit dem richtigen Förderweg kann aus einer lohnenden Investition eine überraschend günstige werden. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gern!
Hinweis: Förderbedingungen, Förderhöhen und Antragsfristen können sich ändern. Die Angaben in diesem Beitrag spiegeln den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Mai 2026) wider. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Beratungs- und Bewilligungsstelle.
Autor*in: Sophia Blaube