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verschiedenfarbige Gummibären als Symbol für inklusive Bildung

Was bedeutet inklusive Bildung?

Inklusive Bildung beschreibt grundsätzlich den Anspruch, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben können. In Deutschland wird der Inklusionsbegriff eng gefasst und meint meist Menschen mit einem diagnostizierten Förderbedarf. Die UNESCO hingegen vertritt beispielsweise eine weitere Auffassung von Inklusion: „Weder Geschlecht, soziale oder ökonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedürfnisse dürfen dazu führen, dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann.“ 

UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention über Recht von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) wurde Ende 2006 verabschiedet und trat in Deutschland 2009 in Kraft. Deutschland und 177 weitere Länder haben die UN-Konvention unterschrieben und sich somit verpflichtet, die Ansprüche der Konvention auch rechtlich umzusetzen. Die UN-BRK enthält 50 Artikel zu allgemeinen Grundrechten bezogen auf Menschen mit Behinderung. Die Verabschiedung der Konvention ist Teil eines Paradigmenwechsels: Die individuellen Beeinträchtigungen von Menschen sollen nicht mehr länger als Defizit, sondern als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens betrachtet werden. 

„Die eigentliche Behinderung entsteht aus dem Zusammenspiel von individueller Beeinträchtigung und äußeren Gegebenheiten, die dieser Person Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Menschen mit Behinderung sind keine Objekte, sondern selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger.“

Durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist die UN-BRK seit über zehn Jahren geltendes Recht in Deutschland. Insgesamt ist seitdem nicht viel passiert, bei der regelmäßigen sogenannten Staatenprüfung der UN erfährt Deutschland wenig Lob und viel Kritik. So besteht unter anderem beim Thema Barrierefreiheit noch riesiger Handlungsbedarf, denn die Zugänglichkeit in allen Bereichen ist mangelhaft. 

Aus der UN-BRK ergeben sich auch besondere Ansprüche an das Bildungs- und Schulsystem. Ziel ist es, ein inklusives Schulsystem zu schaffen, in dem alle Kinder optimal gefördert werden können. Fast alle Bundesländer haben ihre Schulgesetze mit Hinblick auf die UN-BRK erneuert. Trotzdem gibt es zu viele Defizite, denn Schüler*innen haben zum Beispiel nicht in allen Bundesländern einen expliziten Rechtsanspruch auf Besuch einer Regelschule. 

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Stimme aus dem Seminar
  • Deutscher Bildungs-Award 2022
  • Methodenreiches Seminar für Pädagogen*innen
  • Häufigste Bewertung „Sehr gut“

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Daten und Fakten zur Inklusion in Deutschland

Inklusion wird in Deutschland vor allem im Kontext von Schule und Ausbildung diskutiert. Von einem inklusiven Schulsystem entsprechend der UN-Behindertenrechtkonvention ist Deutschland derzeit noch weit entfernt: Nur 15% der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den weiterführenden Schulen bundesweit inklusiv unterrichtet.

Eine Studie (2015) der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass zumindest die Inklusionsanteile in deutschen Klassenzimmern steigen: Im Schuljahr 2013/14 besucht fast jedes dritte Kind mit Förderbedarf eine Regelschule. Im Vergleich zu den vorherigen Jahren entspricht das einem Anstieg um 71 Prozent. 

Ein großes Defizit sieht die Studie bei der Inklusion hoher Bildungsstufen. Während in Kitas (67 %) und Grundschule (46,9 %) gemeinsames Lernen oft verwirklicht wird, fallen die Inklusionsanteile in den weiterführenden Schulen geringer aus (29,9 %). Auch in der Ausbildung bleibt Inklusion eher die Ausnahme. 

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie werden durch eine aktuellere Studie bestätigt: Ein Forschungsteam des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) konstatiert einigen Bundesländern seit der Einführung der UN-BRK sogar Rückschritte in Sachen Inklusion. Für die Studie wurden relevante Vorschriften und Umsetzungsmaßnahmen sowie verfügbare Daten über gemeinsamen Unterricht in den verschiedenen Bundesländern ausgewertet. Einige Bundesländer erfüllen nicht die zentralen Anforderungen, die sich aus Artikel 24 der UN-BRK ergeben:

Artikel 24, Absatz2 UN-Konvention:

„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass (a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund vonb Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und das Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden (…)“. 

So mangelt es grundsätzlich an Verfügbarkeit inklusiver Bildung, am diskriminierungsfreien Zugang inklusiver Schulen, an der Angemessenheit des Schulangebots und an der Anpassungsfähigkeit des Schulsystems. 

Quoten geben Hoffnung

Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte im Juni 2022 die Studie „Inklusion in Deutschlands Schulen: Eine bildungsstatistische Momentaufnahme 2020/21“. Die Analyse liefert die neuesten Zahlen zu Inklusion in Deutschland. Dafür wurden zum Beispiel Zahlen zu Förder-, Exklusions- und Inklusionsquoten vorgestellt. 

Die Förderquote gibt den Anteil an Schüler*innen mit Förderbedarf an allen Schüler*innen mit Vollzeitschulpflicht an: Seit den Schuljahren 2008/09 steigt die Zahl der Förderquote von 5,9 % auf 7,74 %. Die Exklusionsquote dagegen sinkt leicht – in den Schuljahren 2008/09 wurden Schüler*innen mit Förderbedarf separiert in Förderschulen unterrichtet. Im Zeitraum bis zu den Schuljahren 2021/22 sinkt die Quote auf 4,28 %. Die Studie liefert auch Zahlen zur Inklusionsquote: Sie steigt von 1,10 % auf 3,46 %. Die Inklusionsquote beschreibt den Anteil der Schüler*innen mit Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden. 

Die Analyse zeigt, dass in dem Zeitraum von circa 10 Jahren mehr Kinder mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet wurden. Die Zahlen unterliegen allerdings hohen Schwankungen je nach Bundesland. 

Solche quantitativen Angaben sind hilfreich, um die Gesamtsituation erstmals einzuschätzen, dadurch lassen sich allerdings keine Aussagen über die wirkliche Qualität des Unterrichts treffen. 

Weiterbildung zum Inklusionscoach                               

Mit unserer Weiterbildung zum Inklusionscoach wollen wir dabei helfen, diese große Lücke im Bildungssystem nach und nach zu schließen. Sie vermittelt das dringend benötigte Wissen und die Kompetenzen, Inklusionsprozesse zu begleiten und Unterricht inklusiv zu gestalten. 

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Es werden die rechtlichen und didaktischen Grundlagen zur Förderung inklusiver Prozesse vermittelt. Für Lehrkräfte und Fachkräfte in Maßnahmen mit inklusivem Unterricht. Thema:Lernen / Inklusion / Medien Termine und Details