Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind vom Staat finanzierte Unterstützungen, die Bürger*innen in bestimmten Lebenssituationen finanzielle Hilfe oder Sachleistungen gewähren. Sie dienen der sozialen Sicherung und sollen Menschen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen sozialen Risiken absichern.
Zu den Sozialleistungen gehören beispielsweise die Grundsicherung (ehemals Bürgergeld), Kindergeld, Elterngeld oder Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Etwa 70 % der Sozialleistungen entfallen auf die sogenannten Sozialversicherungen, also Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungen, sodass Sozialleistungen auch für präventive, kurative sowie zu Zwecken der Rehabilitation eingesetzt werden.
Welche Sozialleistungen gibt es?
Das deutsche Sozialleistungssystem umfasst verschiedene Unterstützungsformen, die an die jeweiligen Lebensumstände der Bürger*innen angepasst sind.
Hier einige Beispiele sozialer Leistungen für verschiedene Ziel- und Altersgruppen:
Arbeitsmarktbezogene Leistungen:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) - bei Arbeitslosigkeit nach Beitragszahlung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ehemals Bürgergeld)
- Kurzarbeitergeld - bei vorübergehender Arbeitsreduzierung
Familienbezogene Leitungen:
- Kindergeld - monatliche Zahlungen für Kinder
- Elterngeld - Unterstützung nach der Geburt eines Kindes
- BAföG - Ausbildungsförderung für Schüler*innen und Studierende
Gesundheitsbezogene Leistungen:
- Krankengeld - bei längerer Krankheit
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Pflegegeld - bei Pflegebedürftigkeit
Altersbezogene Leistungen:
- Grundsicherung im Altern - bei niedriger Rente
- Gesetzliche Rente
Wohnungsbezogene Leistungen:
- Sozialwohnungen - geförderte Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen
- Wohngeld - Zuschuss zu den Wohnkosten
Für Sie empfohlen: Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen
Stimme aus dem SeminarEine Weiterbildung, die von Anfang bis Ende viele Aha-Momente bietet und beruflich wie privat Sicherheit vermittelt.
Als Präsenzseminar oder E-Learning
Die Grundsicherung löst das Bürgergeld ab
Von Hartz IV über das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt, welches zum 1. Januar 2005 wirksam wurde. Bis zum Jahr 2022 war diese Sozialleistung in der öffentlichen Wahrnehmung unter der Bezeichnung „Hartz IV" bekannt. Zum 1. Januar 2023 wurde sie durch das Bürgergeld abgelöst. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung erneut anders: Das „Grundsicherungsgeld" ersetzt das Bürgergeld, die gesetzliche Grundlage bleibt weiterhin das SGB II, dessen Überschrift nun wieder „Grundsicherung für Arbeitsuchende" lautet.
Mit dem Regierungswechsel zur Koalition aus CDU/CSU und SPD wurde das System 2026 erneut reformiert. Ziel der neuen Grundsicherung ist unter anderem ein stärkerer Vermittlungsvorrang: Wenn eine zumutbare Arbeit verfügbar ist, muss sie angenommen werden, andernfalls drohen Leistungskürzungen. Auch die Vermögensfreibeträge und die bisherige zwölfmonatige „Karenzzeit" wurden eingeschränkt. Für aktuell Bürgergeld-Beziehende erfolgt die Umstellung automatisch; einige Jobcenter dürfen die Leistung aus verwaltungstechnischen Gründen noch bis Ende 2026 als „Bürgergeld" bezeichnen.
Was ist die Kindergrundsicherung?
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung lebt mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Mensch in Armut. Die Analysen der Studie zeigen, dass 2021 knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche betroffen waren. Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Aktuelle Krisen und Preissteigerungen verschlimmern die Lage zusätzlich. Die Reformen der Grundsicherung in Bezug auf u.a. das Kindergeld sind daher dringend geboten.
Damit Kinder- und Jugendarmut bekämpft werden können, sind Reformen dringend notwendig. Familienministerin Paus sprach Anfang 2023 über Eckpunkte, die die angestrebte Kindergrundsicherung enthalten soll. Demnach sollte die Kindergrundsicherung erstmals im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Diese Reform ist aber mit Ende der Ampel-Bundesregierung gescheitert. Auch die neue Bundesregierung hat das Vorhaben bislang nicht wieder aufgegriffen; ein Termin für eine mögliche Einführung ist derzeit nicht absehbar.
Die Sozialreform zielte darauf ab, alle bisherigen Kinderleistungen zusammenzufassen, um Familien eine einfachere, einheitlichere und zielgerichtetere Unterstützung zu bieten. Vorgesehen war eine Kombination aus einem festen Grundbetrag unabhängig vom Einkommen und einem zusätzlichen Betrag, der sich nach dem Familieneinkommen richtet.
Auch ohne die Einführung der Kindergrundsicherung erhalten Familien mit Kindern weiterhin staatliche Hilfe wie gewohnt: Kindergeld und Kinderzuschlag können bei der Familienkasse beantragt werden, Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) wird über das Jobcenter bezogen und Sozialhilfe über das Sozialamt.
Den Überblick behalten
Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze, Leistungen, Institutionen und Zuständigkeiten ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Zudem ist das Sozialrecht extrem dynamisch und es gibt ständig Änderungen, teilweise sogar mitten im Jahr. Im Juli 2026 wurde beispielsweise das Bürgergeld von der neuen „Grundsicherung" abgelöst – mit weitreichenden Folgen für Betroffene.
Gleichzeitig befinden sich weitere zentrale Sozialleistungen im Umbruch: Für das Elterngeld, das Wohngeld und den Unterhaltsvorschuss liegen bereits Gesetzentwürfe vor, die größtenteils zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Auch hier zeichnen sich teils deutliche Änderungen ab, etwa bei Bezugsdauer und Leistungshöhe.
Gerade für Menschen, die in Beratungsstellen tätig sind, oder deren Klient*innen auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist es unerlässlich, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Nur wer die aktuelle Rechtslage kennt, kann Ratsuchende korrekt informieren, realistische Ansprüche einschätzen und sie sicher durch die entsprechenden Antragsverfahren begleiten. Veraltetes Wissen kann hier schnell zu falscher Beratung, verpassten Fristen oder nicht ausgeschöpften Ansprüchen führen – mit spürbaren Folgen für die Betroffenen.
Die Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen vermittelt genau dieses Praxiswissen: fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet. Teilnehmende lernen die Anspruchsvoraussetzungen der wichtigsten Sozialleistungen kennen und erhalten das nötige Rüstzeug, um Ratsuchende sicher und kompetent zu beraten. Das ist ein Gewinn für die eigene berufliche Praxis ebenso wie für alle, die auf eine gute Beratung angewiesen sind.
Autor*in: Hannah Weigel
Stand: Juli 2026
