Sozialleistungen
- Sozialleistungen - was steckt drin?
- Ein neuer Koalitionsvertrag: was verändert sich?
- Unsere lieben Kleinen: Die Kindergrundsicherung
- Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen
Sozialleistungen - was steckt drin?
Sozialleistungen sind zusammenfassend alle Leistungen, die bei Hilfebedürftigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen werden können. Hartz IV als Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende ist und war lange Zeit nicht kritiklos in aller Munde. Nicht Erwerbsfähige, dazu zählen alle Personen, die nachweislich weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – sei es vorübergehend oder dauerhaft - haben Anspruch auf Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Auch als Grundsicherung im Alter kann Sozialhilfe gewährt werden. Unter Sozialleistungen fallen zudem die Unterstützung Selbstständiger, Coronahilfen, wie auch Beiträge zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen, Eltern-, Wohn- und Kindergeld. Auch werden staatliche Beiträge zu den Sozialversicherungen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungen hinzugezählt, sodass Sozialleistungen auch für präventive, kurative sowie zu Zwecken der Rehabilitation eingesetzt werden.
„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.“[1], so das Sozialgesetzbuch (SGB), Erster Teil (I), Paragraf §1.
Eingeschlossen sind somit auch Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Unterhaltsvorschuss, Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen sowie Unterstützung durch die Künstlersozialversicherung.
Hier einige Beispiele sozialer Leistungen für verschiedene Ziel- und Altersgruppen:
- Familien: z.B. Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschüsse
- Arbeitnehmer*innen: z.B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Weiterbildungszuschüsse
- Arbeitsuchende: z.B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld I und II
- Menschen mit Behinderungen: z.B. Pflegehilfe, das sogenannte persönliche Budget oder Schwerbehindertenausweise
- Kinder / junge Menschen: z.B. BAföG und Jugendhilfe
- Senior*innen / ältere Menschen: z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Asylbewerber*innen: z.B. Grundleistungen finanzieller oder medizinischer Art
- Mieter*innen / Wohnungssuchende: z.B. Sozialwohnungen oder Wohngeld
Ein neuer Koalitionsvertrag: was verändert sich?
„Nur wer sich ändert, bleibt sich treu“, so Wolf Biermann einst. Unter dem Gliederungspunkt „Sozialstaat, Altersvorsorge, Grundsicherung“ beschreibt der von der SPD veröffentlichte und von 2021 – 2025 gültige Koalitionsvertrag einen „[…] bürgerfreundliche[n], transparenter[en] und unbürokratischer[en] Sozialstaat“, ausgerichtet an der reellen Lebenswirklichkeit, an Datenschutz und Digitalisierung. Einfache und niedrigschwellige Wege werden versprochen, es wird hierzu eine Arbeitsgruppe gegründet, an welcher auch die Sozialversicherungsträger beteiligt sein werden.[2]
Was bereits bekannt ist: Hartz IV geht, das Bürgergeld soll kommen. Aufstockung bei Weiterbildung, weniger Kürzungen, weniger Sanktionen, mehr Menschlichkeit. Zwei Jahre lang keine Anrechnung des Vermögens, keine Überprüfung der Angemessenheit des Wohnraums, stattdessen Förderung von Soft Skills und sechs Monate „Vertrauenszeit“.
Es sollen zukünftig generationengerechte Vorschläge zur Modernisierung der sozialen Pflegeversicherung erbracht werden, ausgelegt auf Absicherung einer vollständigen Übernahme von Pflegekosten. Die gesetzliche Rente soll mit einem Mindestrentenniveau i.H.v. 48% (angerechnet auf die durchschnittliche Höhe der individuell geleisteten Beiträge) gestärkt werden und das Renteneintrittsalter auf aktuellem Stand bleiben.
Maßnahmen zur Rehabilitation sollen stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein, jedoch steht Prävention und damit ein längeres, gesünderes Arbeitsleben, im Vordergrund. Eine Maßnahme wird diesbezüglich der Ausbau eines Gesundheitschecks Ü45 sein.
Selbstständige werden einkommensbezogene Beiträge zur Krankenversicherung leisten, sollten ihre Einnahmen die Minijob-Grenze überschreiten. Zudem steht ihnen die geförderte zusätzliche Altersvorsorge offen, die Möglichkeit, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, insofern sie nicht Gebrauch machen von einer privaten Altersfürsorge freier Wahl.
Angebote für Personen mit Migrationshintergrund sollen lebenspraktischer gestaltet und das Hauptaugenmerk auf sprachliche Kompetenz gerichtet werden. Fokus wird ebenso auf die Lebenswelt von Frauen und Müttern gelegt. So sollen Teilzeitbeschäftigung und -ausbildung ausdrücklich gefördert werden. Besonders angesprochen werden hier Frauen mit Migrations- oder Fluchterfahrungen.
In der Arbeitsvermittlung wird es keinen Vorrang nach dem SGB mehr geben, sodass Weiterbildung und Qualifizierung für alle Personen gleichermaßen möglich sind.
Momentan heißt es jedoch in allen Bereichen: abwarten. Das Personal der Jobcenter muss geschult, Gremien und Arbeitsgruppen sollen gegründet werden. Die Koalitionsparteien verpflichten sich, gemeinsam zu entscheiden, statt mittels Mehrheit abzustimmen. Dies wird einen längeren Prozess bedeuten, im besten Falle jedoch auch Nachhaltigkeit in den Entscheidungen.
Unsere lieben Kleinen: Die Kindergrundsicherung
Aufatmen heißt es für die Großen, denn Bafög soll deutlich elternunabhängiger gestaltet werden. Die Kleinen dürfen sich über Investitionen in frühkindliche Bildung ebenso freuen wie über den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen.
„Jede und jeder soll das eigene Leben frei und selbstbestimmt gestalten können. Aber die Chancen sind nicht für alle gleich verteilt. Deshalb müssen die Grundlagen für soziale Aufstiegschancen schon in Kita und Schule gelegt werden. Wir konzentrieren uns auf die Bereiche, in denen Unterstützung besonders gebraucht wird und wollen enger mit den Ländern zusammenarbeiten. Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein. Kinder haben eigene Rechte, die wir im Grundgesetz verankern werden.“[3]
Freuen wird viele Familien, dass die Beantragungswege von Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen zu Bildung und Teilhabe wesentlich unbürokratischer gestaltet werden sollen. Angepasst werden Leistungen zunächst nach einem einkommensunabhängigen Grundbetrag, weitere Zahlungen sind zusätzlich möglich. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, welche die Koalition als Priorität in der Umsetzung ihrer Vorhaben einstuft, werden besonders Alleinerziehende durch eine Steuergutschrift entastet, alle weiteren Familienmodelle erhalten einen Sofortzuschlag.
Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen
In unserer Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen klären wir über die Neuerungen auf und erklären die aktuelle Rechtslage zu den gängigsten Sozialleistungen. Durch die besonders praxisnahe Wissensvermittlung anhand vieler Fallbeispiele sammeln Sie Verfahrenswissen für die Durchsetzung von Leistungen mit und für Ihre Klient*innen.
[1] https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015584.pdf [12.01.2022]
[2] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf [06.01.2022]
[3] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf [06.01.2022]