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Geldscheine als Symbol für Bürgergeld

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Es wurde lange über die Ausgestaltung diskutiert, nun hat die Reform der Grundsicherung begonnen: Zum 01. Januar 2023 löste das Bürgergeld das bisher bestehende Hartz IV ab. Der Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld bringt einige Veränderungen mit sich, die wir im Folgenden für Sie zusammengestellt haben.  

Was ist das Bürgergeld? 

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es regelt ab diesem Jahr, wer, wie dazu berechtigt ist, staatliche Hilfen in Form von Sozialleistungen zu empfangen. Das Bürgergeld soll Arbeitsuchende außerdem weiterhin dabei unterstützen, wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.

Was ist neu beim Bürgergeld?

Im Gegensatz zum vorherigen Hartz IV steigen die Regelsätze, es gibt höhere Freibeträge und es soll bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben. Das Bürgergeld wird dabei in zwei Schritten eingeführt. Eine der wichtigsten Änderungen ist schon seit Jahresbeginn in Kraft getreten: Der Regelsatz steigt je nach Bedarf zwischen 35 und 73 Euro. Mitte des Jahres folgt ein weiterer bedeutender Schritt: Die Angebote zu Weiterbildungen und (zusätzlichen) Qualifikationen werden ausgebaut und gestärkt. So soll es zum Beispiel ermöglicht werden, dass bestimmte Grundkompetenzen, wie bessere IT-Kenntnisse, leichter nachgeholt werden können.

Eine vollständige Übersicht der Bürgergeld-Regelungen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zudem stellt die Bundesagentur für Arbeit eine detaillierte Übersicht zu allen wichtigen Begriffen bezüglich des Bürgergelds zur Verfügung. 

Für Sie empfohlen: Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen

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Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Grundsätzlich hat jede*r Anspruch auf Bürgergeld, der*die erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie arbeitslos sind oder über so wenig Einkommen verfügen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Sind Sie nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig, können Sie ebenfalls das Bürgergeld erhalten. Berechtigt sind Sie hierzu, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bedarfsgemeinschaft wird definiert als ‚Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften‘. Dieser Begriff wird vor allem angewandt auf…

  • Eheleute, die nicht permanent getrennt sind,
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, ebenfalls nicht dauerhaft getrennt lebend oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, auch eheähnliche Gemeinschaft genannt.

Auch wer bereits Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhält, hat Anspruch auf das Bürgergeld und muss hierfür keinen neuen Antrag stellen. 

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Das Bürgergeld können Sie online oder postalisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Um zu prüfen, wer Anspruch hat, benötigt das Jobcenter noch allerlei Informationen: Hierzu gehören vor allem grundlegende Aspekte zu ihrer Wohnsituation oder Auskünfte über Ihr Vermögen. 

Eine detaillierte Übersicht der Vorgehensweise zur Beantragung des Bürgergelds finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Bürgergeld und Urlaub – geht das? 

In den Urlaub zu fahren, wenn man Bürgergeld bezieht, ist zwar grundsätzlich möglich, gestaltet sich aber oft schwierig. Beziehende müssen an allen Werktagen für das Jobcenter erreichbar sein, das gilt nicht nur für die Erreichbarkeit per Telefon, man muss auch physisch in der Nähe des Jobcenters sein. Dies ist nötig, damit man für eventuelle Bewerbungsgespräche verfügbar sein kann. 

Wer gerne in den Urlaub fahren möchte, muss zuerst das Jobcenter informieren. Es wird empfohlen einen triftigen Grund für den Urlaub anzugeben, da das Jobcenter den Urlaub nicht unbedingt bewilligen muss. Falls die Erlaubnis erteilt wird, können Bürgergeld-Beziehende für maximal drei Wochen in den Urlaub fahren. Wird diese Zeit überzogen, kann es ab dem 22. Tag auch Strafen geben. 

Haben Sie Interesse an weiterführenden Informationen zu Sozialleistungen?

Unsere Weiterbildung zum Coach für Sozialleistungen ist vor allem für Fachkräfte interessant, die zu den Themen Geld-, Dienst- und Sachleistungen beraten. Mit der Einführung des Bürgergelds gibt es einige Neuerungen im Sozialrecht, welche zusammen mit der entsprechenden Rechtsprechung in dieser Weiterbildung thematisiert werden. 

Teilnehmende der Weiterbildung erwerben ein fundiertes Wissen über die unterschiedlichen Sozialleistungen und können Ratsuchenden innerhalb der sozialrechtlichen Strukturen die gesetzlichen Möglichkeiten für finanzielle Hilfen aufzeigen.

Passende Weiterbildungen

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Die Teilnehmenden lernen Anspruchsvoraussetzungen für finanzielle Hilfen des Sozialgesetzbuches (z.B. ALG II, Wohngeld, Elterngeld Bafög u.v.m.) kennen, um diverse Ratsuchende bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen umsichtig zu beraten und zu betreuen. Für pädagogische Fachkräfte. Thema:Recht Termine und Details