Weiterbildung: Schuldenregulierung mit jungen Menschen

erfahrener trainer schuldenregulierungHinweis: Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um ein Aufbau- und Vertiefungsseminar, das erst nach Besuch der Weiterbildung zum Jugend-Schulden-Coach besucht werden kann, da Grundkenntnisse vorausgesetzt werden.

In der Weiterbildung Schuldenregulierung mit jungen Menschen werden Kenntnisse und Strategien für eine langfristige Schuldenregulierung vermittelt. Wie gehe ich mit den Gläubigern um? Sowohl die außergerichtliche Verhandlung, als auch das Verbraucherinsolvenzverfahren werden eingehend anhand von Fallbeispielen behandelt. Außerdem lernen die Teilnehmenden Interventionsmöglichkeiten kennen, die bei existenzbedrohenden Situationen, wie zum Beispiel Geldstrafen, Stromsperre oder Obdachlosigkeit, eingesetzt werden können.

Im ersten Teil der Weiterbildung Schuldenregulierung mit jungen Menschen werden die Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung, dem Königsweg in der Schuldenregulierung, vorgestellt. Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen zu prüfen, zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, so dass es den Schuldnern*innen möglich wird, diese Schulden angemessen zu begleichen. Wo das nicht möglich ist, stellt das Verbraucherinsolvenzverfahren für überschuldete Menschen eine Option dar, um schuldenfrei werden zu können.

Im zweiten Teil der Weiterbildung Schuldenregulierung mit jungen Menschen wird das Verbraucherinsolvenzverfahren vorgestellt. Es kann bei jungen Menschen dann sinnvoll sein, wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt und wenn keine beruflichen Nachteile zu erwarten sind. Je nach Berufswunsch kann ein laufendes Insolvenzverfahren hinderlich sein. Die Zeit bis zur Schuldenbefreiung läuft dann, ohne dass die jungen Menschen ihr Einkommen an die Gläubiger abführen müssen - so erhalten sie eine Chance für den Neuanfang. Hier muss allerdings immer im Einzelfall entschieden werden, da die persönliche und berufliche Entwicklung des jungen Menschen nicht behindert werden sollte. Die Teilnehmenden lernen den Ablauf und die rechtlichen Hintergründe des Verbraucherinsolvenzverfahrens kennen. Der Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann durch eine geeignete Person (Rechtsanwalt*anwältin, Steuerberater*in, Notar*in) oder eine geeignete Institution (anerkannte Schuldnerberatungsstellen) erfolgen.

Anknüpfend an die besondere Lebenssituation von jungen Erwachsenen wird im dritten und vierten Teil der Weiterbildung Schuldenregulierung mit jungen Menschen der Schwerpunkt auf den Bereich des Schuldnerschutzes und der Zwangsvollstreckung gelegt. Aktuelle Rechtsprechung und die Kompetenz zur detaillierten Analyse der Verschuldungs- und Haushaltssituation sind das hier vermittelte Werkzeug zur Abwendung von Krisensituationen, Inhaftierung, Wohnungsverlust, Stromsperre etc. und zur Stabilisierung der Situation des Ratsuchenden.

Die Weiterbildung kann als Präsenzseminar oder als E-Learning Seminar absolviert werden (siehe Termine).

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