Qualifizierung zum*zur Jugendschuldnerberater*in

Die Qualifizierung vermittelt methodische und inhaltliche Kompetenzen, mit denen man junge Menschen in verschiedenen Verschuldungssituationen beraten und begleiten kann.
Sie befähigt die Teilnehmenden außerdem zur Durchführung von Veranstaltungen und Kompetenztrainings zur Schuldenprävention.

Diese Aufgabe ist sehr wichtig:

Die Anzahl junger Menschen mit Schulden bleibt, wie schon in den Jahren zuvor, auch 2018 auf einem hohen Niveau: laut SchuldnerAtlas sind in der Gruppe der unter 30-Jährigen bereits knapp 14 Prozent verschuldet. Die Quote liegt damit weiterhin über der durchschnittlichen Überschuldungsquote der deutschen Bevölkerung von ca. 10 Prozent.

Pädagogen*innen und andere Fachkräfte, die mit jungen Menschen arbeiten, sind daher immer häufiger mit dem Thema Schulden konfrontiert. In der Regel fehlt jedoch das Fachwissen für eine fundierte Beratung, denn die Schuldnerberatung ist ein komplexes rechtliches Arbeitsfeld.

Bei jedem*r fünften Schuldner*in unter 25 Jahren ist ein unangemessener Umgang mit Geld der Hauptauslöser der Überschuldung. Fast 18% ihrer Schulden und im Schnitt 1.350 Euro hatten die jungen Menschen bei Telekommunikationsanbietern. Jugend-Schuldnerberatung sollte daher immer mit Angeboten zur Schuldenprävention beginnen. Spielerisch können junge Menschen hier ihre Kompetenzen im Umgang mit Geld erhöhen.

Zeichnet sich eine Verschuldung ab und wird diese früh erkannt, kann in Einzelberatungen ein Haushaltsplan erstellt und mit einzelnen Gläubigern verhandelt werden, um die Verschuldung möglichst schnell abzubauen.
Der häufigste Auslöser für die Verschuldung von unter 25jährigen ist - laut Statistischem Bundesamt mit 24% - der Verlust des Arbeitsplatzes. Junge Menschen, die ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verlieren, sollten dabei möglichst rasch ein Beratungsangebot erhalten.

Sind die Schulden bereits sehr hoch oder existenzbedrohend, müssen weitere Maßnahmen zur Schuldenregulierung und zum Schuldnerschutz eingeleitet werden - bis hin zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Spätestens hier müssen geeignete Institutionen und Personen miteinbezogen werden, also zum Beispiel eine Schuldnerberatungsstelle oder ein*e Rechtsanwalt*anwältin.

 

 

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