Weiterbildung zum*zur Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte_r_E-LearningAuch im sozialen Bereich wird viel mit personenbezogenen Daten gearbeitet, teilweise sogar mit besonders sensiblen Daten – und diese müssen vor unrechtmäßigem Gebrauch geschützt werden. Daher sind insbesondere alle Formen von sozialen Organisationen, wie z. B. Verbände, Vereine, gGmbHs, Behörden, verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und dies in eigener Verantwortung zu organisieren. Dazu zählt unter anderem die Bestellung eines*r Datenschutzbeauftragten.

Doch wie schützt man vertrauliche Daten in sozialen Unternehmen? Welche Daten dürfen überhaupt gesammelt werden? Und was muss in der Datenverarbeitung dieser sensiblen Informationen beachtet werden, um keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen? Seit 25.05.2018 regelt dies die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die für die Datenverarbeitung europaweit neue Standards setzt und die Rechte Betroffener wesentlich stärkt.

Um die darin formulierten Anforderungen in die betriebliche Praxis umzusetzen, sieht die DSGVO unter anderem eine*n Datenschutzbeauftragte*n vor. So müssen öffentliche Stellen, wie Behörden, eine*n Datenschutzbeauftragte*n benennen. Ob daneben eine Organisation eine*n Datenschutzbeauftragte*n vorweisen muss, hängt u. a. von der Kategorie der Daten, Art der Verarbeitung und Anzahl der Mitarbeitenden ab. Darüber hinaus kann die freiwillige Benennung eines*r Datenschutzbeauftragten durchaus sinnvoll sein.

Der*die Datenschutzbeauftragte nimmt eine wichtige Rolle in der Organisation ein: Er*sie berät den*die Verantwortlichen zu Datenschutzthemen und unterstützt bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Zudem kontrolliert er*sie die Einhaltung der Regelungen und schult die Beschäftigten im Rahmen des Datenschutzrechtes. Darüber hinaus arbeitet er*sie eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben muss der*die Datenschutzbeauftragte ein entsprechendes Fachwissen zu Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis nachweisen können und dieses aktuell halten. Laut DSGVO beinhaltet die nachzuweisende Fachkenntnis allgemeines Grundwissen zum Thema Datenschutzrecht, technische Aspekte der Datenverarbeitung sowie betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die E-Learning Weiterbildung zum*zur Datenschutzbeauftragten qualifiziert für die Aufgaben des*der Datenschutzbeauftragten.

Im ersten Teil der E-Learning Weiterbildung zum*zur Datenschutzbeauftragten werden grundlegende Informationen zur aktuell geltenden DSGVO vermittelt. Dazu gehören die Grundsätze, Begriffsdefinitionen sowie wichtige Regelungen, bspw. wann ein*e Datenschutzbeauftragte*r zu bestellen ist. Zudem wird auf das neu geregelte Bundesdatenschutzgesetz BDSG-neu, das die DSGVO auf nationaler Ebene in Deutschland ergänzt, eingegangen.

Im zweiten Teil der E-Learning Weiterbildung werden die Besonderheiten des Datenschutzes in sozialen Organisationen erläutert – bspw. die verschiedenen Rechtsformen im sozialen Bereich, unterschiedliche Kategorien von personenbezogenen Daten, Datenverarbeitung durch mehrere verantwortliche Stellen, Vereinbarkeit mit bestehendem Qualitätsmanagement sowie der Einfluss der DSGVO auf das Sozialgesetzbuch.

Der dritte Teil der E-Learning Weiterbildung befasst sich mit den Aufgaben des*der Datenschutzbeauftragten sowie den Anforderungen, die an diese*n gestellt werden. Außerdem wird vermittelt, welche Pflichten Verantwortliche dem*der Datenschutzbeauftragten gegenüber haben und somit welche Stellung diese*r in der Organisation einnimmt.

Der vierte Teil der E-Learning Weiterbildung zum*zur Datenschutzbeauftragten widmet sich der praktischen Umsetzung des Datenschutzes in der Organisation. Hierzu zählen unter anderem ein für die jeweilige Organisation passendes Datenschutzkonzept, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Wissensvermittlung an Mitarbeiter*innen bzw. Kollegen*innen. Der Schwerpunkt liegt dabei zwar im sozialen Bereich, die Inhalte sind aber auch auf andere Bereiche übertragbar.

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