Weiterbildung zum Azubi-Coach

Azubicoach_E-LearningWie der aktuelle Berufsbildungsbericht (aus dem Jahr 2018) zeigt, lag die Abbruchquote von Auszubildenden im Jahr 2016 bei ca. 26 Prozent. Die meisten Auszubildenden sind dabei keine endgültigen Abbrecher: Sie wechseln den Beruf oder den Ausbildungsplatz und setzen die Ausbildung fort. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Abbruch endgültig ist. Diese Auszubildenden münden dann als Ungelernte in den ersten Arbeitsmarkt und sind stark von Arbeitslosigkeit bedroht. Auszubildende mit Problemen am Ausbildungsplatz brauchen möglichst frühzeitig Hilfe und Beratung um den Abbruch zu verhindern.

Auch für die Ausbildungsbetriebe sind vorzeitige Ausbildungsabbrüche nicht positiv. Im ersten Lehrjahr investieren die Betriebe viel Geld in die Auszubildenden. Eine Investition, die sich frühestens im dritten Lehrjahr oder durch eine Übernahme auszahlt. Auch Ausbildungsbetriebe haben deshalb ein grundsätzliches Interesse daran, dass ihre Auszubildenden die Ausbildung regulär beenden.

Wer Auszubildenden und Betrieben in Krisensituationen helfen und Beratung anbieten möchte, sollte das Ausbildungsrecht gut kennen und wissen, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten gelten.

Die E-Learning Weiterbildung zum Azubi-Coach richtet sich an Fachkräfte, die Azubis betreuen und ausbilden und besteht aus mehreren Themenblöcken.

Nach einer Einführung in die wichtigsten Gesetze und die Organisation der dualen Ausbildung erfolgt der Einstieg in die häufigsten Problemstellungen:
Azubis, die Beratung suchen, klagen häufig über unbezahlte Überstunden und schlechte Ausbildungsqualität. Manchmal ist die Situation so verfahren, dass es zu Kündigungsandrohungen auf beiden Seiten kommt.

Unzufriedenheit bei Azubis entsteht häufig auch, wenn Urlaub nicht gewährt oder die Ausbildungsvergütung unregelmäßig gezahlt wird. Ein angespanntes Betriebsklima oder ein schlechter Umgangston ist ebenfalls ein häufiger Grund für Auszubildende, die Ausbildung abzubrechen.

Auf Seiten der Ausbilder*innen entsteht Unzufriedenheit, wenn die Auszubildenden ihren Pflichten nicht nachkommen und unentschuldigte Fehlzeiten haben. Unter welchen Voraussetzungen kann der*die Ausbilder*in den*die Auszubildenden abmahnen und kündigen?

Am Ende der Ausbildung gilt es zu klären, ob der*die Auszubildende übernommen wird. Der Betrieb muss dem*der Auszubildenden ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen.

Die Teilnehmenden an der Online-Weiterbildung zum Azubi-Coach lernen die Situationen einzuschätzen und rechtliche Interventionsmöglichkeiten bei Problemen am Ausbildungsplatz anzuwenden. Dabei steht der Praxisbezug im Vordergrund, die rechtlichen Regelungen werden an praktischen Beispielen verdeutlicht.

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austausch azubicoach

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Sprechzeiten: Mo-Fr von 9-12 Uhr und 13-15 Uhr

Aber auch außerhalb der Sprechzeiten sind wir häufig telefonisch erreichbar. Ansonsten: Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht - wir rufen Sie gerne zurück!

 

Anmeldung

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