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Ein Integrationscoach berät als Fachkraft Klienten*innen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie SGB III (Arbeitsvermittlung) – hinsichtlich des Asylverfahrens, finanzieller Leistungen, Möglichkeiten der Anerkennung von (Berufs-) Qualifikationen sowie das Ermitteln und Nutzen vorhandener Kompetenzen.