Jobcoaches können Fachkräfte sein, die Erwachsene im Rahmen des SGB II (Eingliederung in Arbeit, berufliche Neuorientierung), SGB III (Arbeitsvermittlung und berufliche Eingliederung) und SGB IX (Rehabilitationsmaßnahmen) beraten und begleiten – zum Beispiel in Jobcentern, Arbeitslosenzentren, Maßnahmen bei Bildungsträgern, Rentenkassen, Sozialberatungsstellen, Zeitarbeitsfirmen, Personalagenturen, Transfergesellschaften bzw. als selbstständige Coaches und Trainer*innen im Bereich Job- und Karrierecoaching.