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Ein interkultureller Coach kann als Fachkraft, die Klienten*innen u. a. im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) berät, arbeiten – zum Beispiel in Schulen, in Integrationskursen, in Deutschkursen, in Arbeitsagenturen, bei Anerkennungsstellen bei IHK und HWK, in Maßnahmen in der Jugendberufshilfe, in Maßnahmen bei Bildungsträgern, als selbstständige Coaches und Trainer*innen im Bereich Job- und Karrierecoaching.