Thüringen fördert Fachkräfte und Beschäftigte, die sich im Bereich Coaching, Beratung oder psychosoziale Kompetenz qualifizieren möchten, mit ESF+ Förderprogrammen. Diese gelten je nach Beschäftigungsstatus für Angestellte oder Selbstständige. Wichtig ist, dass sie in einem Unternehmenssitz oder einer Betriebsstätte in Thüringen tätig sind.
Aktuelle Förderprogramme
5 Tage
Bildungsurlaub Thüringen
BBildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Nicht möglich
- Antragsfrist: 8 Wochen vor Beginn; Ablehnung spätestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich
- Auszubildende: 3 Tage pro Jahr.
- Beamte: Anspruchsberechtigt nach ThürBfG
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; Betriebe bis 5 Beschäftigte (kein Anspruch); 6–25 Beschäftigte: Ablehnung ab 5 gewährten Tagen; 26–50 Beschäftigte: 10 %-Quote; ab 50 Beschäftigte: 20 %-Quote
max. 1.000€
ESF + Weiterbildungsscheck Thüringen, Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: 2.2
vorrübergenhend ausgesetzt
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Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• Max. 1.000 Euro
• Einmal pro Haushaltsjahr beantragbar
• Auszahlung erst nach Kursabschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises
Voraussetzungen
• Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
• Zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 Euro (110.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt erst nach Beendigung der Weiterbildung sowie nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises. Teilnehmer*innen müssen die Kurskosten also vorfinanzieren können.
Muss der Arbeitgeber zustimmen oder sich beteiligen?
Der Antrag wird direkt von der beschäftigten Person gestellt – die Zuwendungsempfänger sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten selbst. Der*die Arbeitgeber*in kann sich aber an den Kosten, welche die bis zu 1000 Euro - Finanzierung übersteigen, beteiligen.