Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“, „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.
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- Nachhaltige Kompetenzentwicklung
- Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
- Gefördert werden 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Weiterbildung
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• Bis zu 60 % der Seminarkosten, max. 5000 Euro pro Kalenderjahr
• Auszahlung erst nach Kursabschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises
Voraussetzungen
• Beschäftigung in Schleswig-Holstein (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
• Selbstständige, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Auszubildende sind ausgeschlossen
• Weiterbildung muss mind. 16 Zeitstunden umfassen und beruflich relevant sein
• Arbeitgeber*in muss sich mit mind. 60 % an den Kosten beteiligen