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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein – bis 5.000 Euro Förderung

Für Fachkräfte in Beratung, Coaching und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ermöglicht Schleswig- Holstein durch den Weiterbildungsbonus eine Förderung. Diese kann bis zu 80% betragen und beinhaltet auch zusätzlich zu den Seminarkosten anfallende Ausgaben.

Für Selbstständige ist die ESF+ KOMPASS Förderung eine Möglichkeit, um Unterstützung für die Weiterbildungskosten zu erhalten.

Aktuelle Förderprogramme

5 Tage

Bildungsurlaub Schleswig-Holstein

Bildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.

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  • Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr (bei 5-Tage-Woche); 6 Tage bei regelmäßig mehr als 5 Tagen oder Wechselschicht
  • Mindestbeschäftigung: 6 Monate
  • Ansparung: Ja – Verblockung mit dem nicht genutzten Anspruch des Vorjahres möglich; Verblockungsabsicht bis 30. September des laufenden Jahres dem*der Arbeitgeber*in mitteilen
  • Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Arbeitgeber*in muss sofort Bescheid geben, wenn Ablehnungsgründe vorliegen
  • Auszubildende: Anspruchsberechtigt.
  • Beamte: Anspruchsberechtigt nach WBG SH
  • Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter. Besonderheit: Auch allgemeine, kulturelle und ehrenamtliche Weiterbildung anerkannt (weitester Umfang aller Bundesländer)

60%

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Angesichts eines hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in fast allen Branchen fördert das Land mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“, „Handwerk“. Gerade für Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen wird lebenslanges Lernen notwendig, um den Qualifikationsanforderungen, die durch den technologischen und digitalen Wandel steigen, gerecht zu werden. Hierdurch unterstützt das Land die Unternehmen auch bei der Fachkräftesicherung.

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  • Nachhaltige Kompetenzentwicklung
  • Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
  • Gefördert werden 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Weiterbildung

Zielgruppe

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte


Leistungen

• Bis zu 60 % der Seminarkosten, max. 5000 Euro pro Kalenderjahr
• Auszahlung erst nach Kursabschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises


Voraussetzungen

• Beschäftigung in Schleswig-Holstein (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
• Selbstständige, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Auszubildende sind ausgeschlossen
• Weiterbildung muss mind. 16 Zeitstunden umfassen und beruflich relevant sein
• Arbeitgeber*in muss sich mit mind. 60 % an den Kosten beteiligen


100%

Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Zielgruppe

 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte


Leistungen

  • Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
  • Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
  • Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
  • Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
  • Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig

Voraussetzungen

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
  • Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
  • Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)

90%

ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.

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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.

Zielgruppe

Selbstständige


Leistungen

• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang


Voraussetzungen

• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen


Hintergrundwissen

Was wird gefördert?

Berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Auch Online-Weiterbildungen werden mit dem Weiterbildungsbonus gefördert.

Wie läuft die Auszahlung ab?

Die Auszahlung erfolgt nachträglich auf Antrag. Spätestens drei Monate nach Beendigung der Weiterbildung sind alle Formulare und Unterlagen vollständig bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Förderung wird ausschließlich auf das Konto der/des Erwerbstätigen überwiesen.

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