Sachsen-Anhalt fördert Weiterbildungen über den Weiterbildungsbonus – ein Instrument, das speziell auf die individuelle Qualifizierung von Beschäftigten, für Unternehmen und Arbeitslose (ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III) ausgerichtet ist. Wer im Bereich Coaching, Beratung oder pädagogische Facharbeit eine Weiterbildung plant, kann diese beispielsweise auch als Quereinsteiger*in finanzieren lassen. Für Selbstständige ist die Maßnahme ESF+ KOMPASS Förderung interessant.
Aktuelle Förderprogramme
5 Tage
Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
Bildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Ja – Zusammenfassung zu 10 Tagen in zwei Jahren möglich. Ab September 2026: auch Einzel- und Halbtage sowie digitale Formate offiziell anerkannt
- Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Ablehnung in der Regel innerhalb von 3 Wochen, gesetzlich spätestens 3 Arbeitstage vor Seminarstart
- Auszubildende: Anspruchsberechtigt.
- Beamte/Richter*innen: Kein Anspruch nach BFG LSA; Sonderurlaub nach Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt (§ 15 UrlVO LSA) möglich
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange; Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten (kein Anspruch)
80%
Weiterbildungsbonus Sachsen-Anhalt, betrieblicher Zugang
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
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Zielgruppe
Arbeitgeber*in
Leistungen
• Bis zu 80% der anerkannten Ausgaben, max. 100.000 Euro
• Folgende Kosten werden ebenfalls übernommen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen
• Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
• Förderung für betrieblich veranlasste Weiterbildungen von Beschäftigten
60 bis 90%
Weiterbildungsbonus PLUS Sachsen-Anhalt, individueller Zugang
Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Individueller Zugang über IB Sachsen-Anhalt (Investitionsbank)
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Zielgruppe
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Arbeitslose
Leistungen
• 60% bis 90% der Kosten, max. 25.000 Euro
Voraussetzungen
• Wohnsitz oder Beschäftigung in Sachsen-Anhalt
• Einkommen darf die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschreiten (77.400 Euro Stand 2026)
• Besonders gefördert: Personen ab 45 Jahren, Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Std./Woche), Berufsrückkehrer*innen
Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Wann und wie wird die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung über einen Verwendungsnachweis im IB-Kundenportal. Die Hinweise zur Nutzung des IB-Kundenportals für den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis stehen im Downloadbereich der IB zur Verfügung.