Mit Wohnsitz oder Tätigkeitsstätte im Bundesland Sachsen stehen Ihnen derzeit folgende Förderprogramme zur Verfügung und können zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen des Institut für Bildungscoaching in Anspruch genommen werden.
Aktuelle Förderprogramme
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt erst nach Beendigung der Weiterbildung sowie nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises. Teilnehmer*innen müssen die Kurskosten also vorfinanzieren können.
Muss der Arbeitgeber zustimmen oder sich beteiligen?
Der Antrag wird direkt von der beschäftigten Person gestellt – die Zuwendungsempfänger sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten selbst. Der*die Arbeitgeber*in kann sich aber an den Kosten, welche die bis zu 1000 Euro - Finanzierung übersteigen, beteiligen.