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Weiterbildung finanzieren im Saarland

Das Saarland bietet Selbstständigen und KMU im Rahmen der Förderprogramme Kompetenz durch Weiterbildung im Saarland und ESF+ Kompass gezielte Förderung für berufliche Weiterbildung. Für sozialversicherungspflichtige Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und beratenden Berufen geht der Weg über Ihre*n Arbeitgeber*in. Bei einem Quereistieg kann eine Weiterbildungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung eine Option sein.

Aktuelle Förderprogramme

5 Tage

Bildungsurlaub Saarland

Bildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.

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  • Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Mindestbeschäftigung: 12 Monate (seit Novelle 2024 – aktuelle Gesetzesfassung prüfen)
  • Ansparung: Ja – Zusammenfassung mit dem Folgejahr auf Antrag mit Zustimmung des*der Arbeitgeber*in möglich; schriftliche Mitteilung bis 31. Dezember; andernfalls Verfall
  • Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Ablehnung spätestens 2 Wochen vor Beginn – ansonsten gilt der Antrag als genehmigt
  • Auszubildende: Anspruchsberechtigt.
  • Beamte: Anspruchsberechtigt nach SBFG.
  • Richter*innen: Anspruchsberechtigt
  • Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter. Hinweis: Das SBFG wurde zum 09.05.2024 novelliert – aktuelle Gesetzesfassung vor Veröffentlichung prüfen

40%

Kompetenz durch Weiterbildung im Saarland für Unternehmen

Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ unterstützt seit 2016 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter*innen. Damit setzt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einen Anreiz für Betriebe und Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU.

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Zielgruppe

Arbeitgeber*in


Leistungen

• Bis zu 40 % der Seminarkosten
• max. 2.000 Euro pro Mitarbeiter*in und Maßnahme


Voraussetzungen

• KMU mit Betriebsstätte im Saarland (max. 249 Mitarbeitende, Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanz von 43 Mio. Euro)
• Einmalige Registrierung des Unternehmens bei der KdW-Servicestelle (FITT gGmbH) vor Antragstellung erforderlich


40%

Kompetenz durch Weiterbildung im Saarland für Selbstständige

Mit dem Programm „Kompetenz durch Weiterbildung" werden die berufliche Qualifizierung von Selbstständigen und Freiberuflichen gefördert, die der beruflichen Weiterentwicklung dienen – auch in den Bereichen Beratung, Coaching und psychosoziale Kompetenzen.

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Zielgruppe

Selbstständige


Leistungen

• Bis zu 40 % der Seminarkosten
• Max. 2.000 Euro pro Mitarbeiter*in und Maßnahme


Voraussetzungen

• 100%ige Selbstständigkeit im Saarland 


100%

Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Zielgruppe

 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte


Leistungen

  • Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
  • Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
  • Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
  • Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
  • Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig

Voraussetzungen

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
  • Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
  • Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)

90%

ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.

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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.

Zielgruppe

Selbstständige


Leistungen

• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang


Voraussetzungen

• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen


Hintergrundwissen

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Förderfähig ist die betrieblich bedingte Teilnahme an Weiterbildungen, die der Erweiterung fachlicher, methodischer oder sozialer Kompetenzen dienen, allen Interessenten*innen offenstehen und veröffentlicht sind (kein individuelles Angebot). Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden.

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