Rheinland-Pfalz setzt auf gezielte Unterstützung beruflicher Qualifizierung – auch für Fachkräfte in Beratung, Coaching und sozialer Arbeit. Der QualiScheck fördert sowohl individuelle als auch institutionelle Weiterbildungen. Für Selbstständige ist die ESF+ KOMPASS Förderung interessant und bei Umschulung, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, unterstützt die Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung. Auf dieser Seite erfahren Sie Ihre Fördermöglichkeiten.
Aktuelle Förderprogramme
10 Tage
Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
Bildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 10 Tage innerhalb zweier Kalenderjahre (Beginn jeweils 1. Januar eines ungeraden Jahres)
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Gesetzlich als Zweijahresanspruch angelegt
- Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn (schriftlich); Ablehnung spätestens 3 Wochen vor Beginn, Beteiligung des Betriebs-/Personalrats bei Ablehnung erforderlich
- Auszubildende: 5 Tage während der Ausbildungszeit, nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.
- Beamte: Anspruchsberechtigt nach LBZG.
- Richter*innen: Anspruchsberechtigt
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange; Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten (kein Anspruch); Quote von 20 % der Mitarbeiter*innen pro Jahr. Bei Ablehnung: Übertragung auf nächsten Zweijahreszeitraum, erneute Ablehnung dann unzulässig. Seit 01.03.2026 gilt das neue Landesbildungszeitgesetz (LBZG); Online-/Hybridformate und Ehrenamtsqualifizierung nun anerkannt
60%
QualiScheck Rheinland-Pfalz individuell
Aufgrund der Transformation der Arbeitswelt mit ihrer raschen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung und der Umstellung auf ökologisch nachhaltige Arbeits- und Produktionsprozesse wird es für Beschäftigte immer wichtiger, auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich beruflich weiterzubilden.
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Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können - auch außerhalb des betrieblichen Kontextes - individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• 60 % der Kurskosten, max. 1.500 Euro pro Jahr
• Einmal pro Kalenderjahr beantragbar
Voraussetzungen
• Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in RLP
• Selbstständige und Freiberufliche sind ausgeschlossen
40-50%
QualiScheck Rheinland-Pfalz Unternehmen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten beruflich weiterzubilden. Mit dem QualiScheck Unternehmen fördert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Mitarbeitenden an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro/ Jahr.
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Zielgruppe
Arbeitgeber*in
Leistungen
• Max. 1.500 Euro pro teilnehmende Person
• Max. 30.000 Euro pro Unternehmen je Kalenderjahr
• Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis 50 %
• übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis 40 %
Voraussetzungen
• Unternehmenssitz oder selbständige Niederlassung in RLP
• Antragstellung bezogen auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in RLP
• Weiterbildungslänge bis zu 120 Stunden
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen. Coaching-Ausbildungen im psychosozialen Bereich fallen damit klar in den Förderbereich.
Wie erfolgt die Kostenerstattung nach der Weiterbildung?
Nach Abschluss der Weiterbildung muss innerhalb von 2 Monaten ein Erstattungsantrag zusammen mit einem Teilnahmezertifikat – das auch den Zeitraum der Weiterbildung ausweist – über das EDV-Begleitsystem eingereicht werden.