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Förderungen NRW – Wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren

Ob Pädagogische Fachkraft oder Sozialarbeiter*in, Coach oder Berater*in: Für Ihre berufliche Weiterbildung stehen in Nordrhein-Westfalen konkrete Förderprogramme zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können – und wie die Antragstellung funktioniert.

Je nach Beschäftigungsstatus und Einkommenssituation kommen verschiedene Förderprogramme in Frage.

Aktuelle Förderprogramme

5 Tage

Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen

Bildungsurlaub – je nach Bundesland auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt – gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.

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  • Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr (eine Arbeitswoche)
  • Mindestbeschäftigung: 6 Monate
  • Ansparung: Ja – Übertragung auf das Folgejahr möglich, schriftliche Erklärung bis 31. Dezember erforderlich
  • Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Ablehnung innerhalb von 3 Wochen
  • Auszubildende: Anspruch nur für politische Weiterbildung (§ 12a AWbG).
  • Beamte: Kein Anspruch nach AWbG; Sonderurlaub möglich
  • Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; Betriebe unter 10 Beschäftigten (kein Anspruch); unter 50 Beschäftigte: Ablehnung möglich, wenn bereits 10 % der Belegschaft Bildungsurlaub genommen haben

50%, bis 500€ 

NRW Bildungsscheck 2.0

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung: Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

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Zielgruppe

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Minijobber*in

Leistungen

• 50 % der Kursgebühren, max. 500 Euro 
• Kurskosten werden zunächst vollständig selbst getragen; Förderung wird nachträglich überwiesen
• Einmal pro Kalenderjahr beantragbar


Voraussetzungen

• Wohnsitz in NRW
• Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 Euro (100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
• Nachweis durch Einkommensteuerbescheid, nicht älter als 2 Jahre


100%

Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Zielgruppe

 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte


Leistungen

  • Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
  • Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
  • Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
  • Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
  • Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig

Voraussetzungen

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
  • Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
  • Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)

90%

ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.

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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.

Zielgruppe

Selbstständige


Leistungen

• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang


Voraussetzungen

• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen


Hintergrundwissen

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Gilt beim Bildungsscheck 2.0 das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Der Bescheid darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Können Selbstständige und Beamte den Bildungsscheck 2.0 beantragen?

Selbstständige und Freiberufliche sowie Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind vom Bildungsscheck 2.0 ausgeschlossen. Für Solo-Selbstständige kommt das bundesweite Programm ESF+ KOMPASS infrage.

Habe ich als Arbeitnehmer*in in NRW Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub?

Ja: In NRW beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage pro Jahr. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck beruflicher oder politischer Weiterbildung.

Wie viel bekomme ich von der Steuer für eine Weiterbildung zurück?

Der Betrag, den Sie von Ihren Weiterbildungskosten als Werbekosten zurückerhalten können, ist unterschiedlich und hängt von Ihrem Steuersatz ab. Allgemein kann hierfür ein Pauschbetrag veranschlagt werden (1.230 Euro Stand 2026).

Beachten Sie, dass eine Aufführung der Einzelkosten erst ab Überschreitung des Pauschbetrages ihrer gesamten Werbekosten sinnvoll ist.

Folgende Ausgaben können Sie dann angeben:

  • Seminargebühr
  • Schulungsmaterial
  • Reise – und Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten (pauschal 14€ für An- und Abreisetag, 28€ für vollständigen Zwischentag bei mehrtätiger Abwesenheit vom Wohnort)

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