Berufliche Weiterbildung lässt sich in Niedersachsen finanziell fördern – auch für Fachkräfte aus Pädagogik, Sozialer Arbeit, Coaching und Beratung. Welche Programme für Sie infrage kommen, hängt von Ihrem Beschäftigungsstatus ab.
Aktuelle Förderprogramme
5 Tage
Bildungsurlaub Niedersachsen
Bildungsurlaub gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 5 Tage pro Kalenderjahr
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Ja – Kumulierung auf 10 Tage in zwei Jahren bei Einvernehmen mit dem*der Arbeitgeber*in
- Antragsfrist: 4 Wochen vor Beginn; Ablehnung spätestens 2 Wochen vor Beginn – ansonsten gilt der Antrag als genehmigt
- Auszubildende: Anspruchsberechtigt
- Beamte: Kein Anspruch
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Urlaubsansprüche; Gründe müssen konkret und nachvollziehbar sein
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Welche Förderung gibt es für Selbstständige?
Das Bundesprogramm KOMPASS (ESF Plus) richtet sich gezielt an Solo-Selbstständige und bietet Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro für berufliche Qualifizierungen. Voraussetzung ist unter anderem ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle sowie ein formeller Abschluss der Maßnahme mit Zertifikat.
Zusätzlich können Selbstständige sämtliche Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Coaching-Weiterbildung?
Ja, unter bestimmten Umständen. Die Deutsche Rentenversicherung fördert berufliche Weiterbildung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – für Personen, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gefährdet oder eingeschränkt ist. Die Förderung kann bis zu 100 % der Kurskosten übernehmen. Als AZAV-zertifizierter Träger sind wir grundsätzlich förderberechtigt. Einen Antrag stellen Sie über Ihre zuständige Rentenversicherungsstelle.