Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die berufliche Weiterbildung im sozialen und pädagogischen Bereich mit der ESF+ Förderung. Diese sich richtet gezielt an Unternehmen und ermöglicht die Finanzierung von einzelnen Mitarbeitenden oder ganzen Inhouse- Schulungen. Auch für Selbstständige ist eine finanzielle Unterstützung möglich.
Aktuelle Förderprogramme
10 Tage
Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellung gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 10 Tage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre (Beginn jeweils 1. Januar eines ungeraden Jahres)
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Gesetzlich als Zweijahresanspruch angelegt; nicht genutzte Tage verfallen mit Ablauf des Zweijahreszeitraums
- Antragsfrist: 8 Wochen vor Beginn; Ablehnung spätestens 4 Wochen vor Beginn
- Auszubildende: 5 Tage für die gesamte Ausbildungsdauer, nur für politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierung.
- Beamte: Anspruchsberechtigt, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Urlaubsansprüche; betriebliche Gesamtquote überschritten (je nach Mitarbeiter*innenzahl). Besonderheit: Land erstattet Arbeitgeber*innen Pauschale
50% bis 70%
ESF+ Unternehmensspezifische Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern (Inhouse Schulungen)
Unternehmen, die eine Inhouse- Schulung für Ihre Mitarbeitenden finanzieren möchten, erhalten Unterstützung.
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für Unternehmen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte) zur:
- Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
- Analyse des Qualifizierungsbedarfes von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
- beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten, die es ermöglichen, deren Kompetenzen und Qualifikationen zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern.
Zielgruppe
Arbeitgeber*in
Leistungen
• Grundsätzlich 50 % der Kosten; für mittlere Unternehmen bis 60 %, für kleine Unternehmen bis 70 %
Voraussetzungen
• Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in MV
• Förderung für betriebsspezifische Qualifizierungsmaßnahmen, Kompetenzanalysen und Bedarfserhebungen
• Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung
50%
ESF+ Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern (Unternehmen)
Unternehmer*innen können die individuelle Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanzieren lassen.
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für Unternehmen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte) zur:
- Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
- Analyse des Qualifizierungsbedarfes von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
- beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten, die es ermöglichen, deren Kompetenzen und Qualifikationen zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• 50% der Kurskosten, max. 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme
• Bildungsschecks sind personengebunden und auf einen Bildungsinhalt festgelegt
Voraussetzungen
• Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in MV
• Durchführung der Weiterbildung innerhalb von 24 Monaten nach Antragbewilligung
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Welche Anforderungen gelten für Weiterbildungsanbieter?
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Weiterbildungsleistungen von einem geeigneten Dienstleister erbracht werden. Anerkannt sind u.a. Anbieter mit staatlicher Anerkennung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes MV, mit einem Qualitätsmanagementsystem nach WBLVO-MV oder mit einem von der Bewilligungsbehörde anerkannten QM-System. Die Förderfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn eine dieser Anerkennungen während des gesamten Zeitraums der Maßnahme ohne Unterbrechung vorliegt.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Die Ansprüche aus den Bildungsschecks werden an die externen Dienstleister abgetreten. Diese können den Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend machen. Die Einreichung zur Abrechnung muss spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der GSA erfolgen.