Hamburg fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS. Beschäftigte erhalten damit einen Zuschuss zu den Seminarkosten. Auch für selbstständige Fachkräfte aus Beratung, Coaching und sozialen Berufen besteht die Möglichkeit, sich fördern zu lassen. Bundesweite Förderungen, die ebenfalls für in Hamburg arbeitende Menschen in Frage kommen, sind die Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen und die ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.
Aktuelle Förderprogramme
10 Tage
Bildungsurlaub Hamburg
Bildungsurlaub (oder auch Bildungsfreistellung genannt) – gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 10 Tage innerhalb zweier Kalenderjahre (bei 5-Tage-Woche); 12 Tage bei regelmäßig mehr als 5 Wochentagen
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate; Anspruch beginnt erst im ersten vollen Kalenderjahr nach Beschäftigungsbeginn
- Ansparung: Gesetzlich als Zweijahresanspruch angelegt; freie Aufteilung innerhalb des Zeitraums
- Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Ablehnung bis 2 Wochen vor Start – ansonsten gilt der Antrag als genehmigt
- Auszubildende: Anspruchsberechtigt.
- Beamte: Kein Anspruch nach HmbBUG; Hamburger Sonderurlaubsverordnung
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Urlaubswünsche; bei beruflicher Weiterbildung: fehlender Bezug zur ausgeübten Tätigkeit (bei politischer Bildung kein Ablehnungsgrund)
50%
Hamburger Weiterbildungsbonus Plus für Arbeitnehmer*innen
Bildungsberatung und finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung.
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Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• Bis zu 50 % der Kurskosten, max. 750 Euro
• Einmal pro Kalenderjahr beantragbar
Voraussetzungen
Arbeitgeber hat max. 249 Beschäftigte
Voraussetzungen
• Mind. 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt
• Weiterbildung muss mind. 8 Stunden umfassen
• Kein Anspruch für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
50%
Hamburger Weiterbildungsbonus Plus für Selbstständige
Bildungsberatung und finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung.
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Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• Bis zu 50 % der Kurskosten, max. 750 Euro
• Einmal pro Kalenderjahr beantragbar
Voraussetzungen
• Wohnsitz und/oder Beschäftigung in Hamburg
• Versteuerung Ihrer Einkommen und Umsätze in Hamburg
• Existenzgründung abgeschlossen
• Selbstständigkeit als Haupterwerb
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich staatlich anerkannte oder zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Mindestumfang von acht Stunden. Nicht förderfähig sind hingegen Einzelcoachings, Ausbildungen, Umschulungen, Studiengänge sowie Maßnahmen, die eine berufliche Neuorientierung darstellen. Reise-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten werden ebenfalls nicht übernommen.
Wann und wie wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag muss vor Beginn der geplanten Weiterbildung über das Online-Serviceportal gestellt werden – ausschließlich durch die Teilnehmenden selbst, nicht durch Arbeitgeber oder Bildungsanbieter.
Für die Antragstellung ist u. a. ein persönliches Motivationsschreiben zur beruflichen Notwendigkeit der Weiterbildung erforderlich.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Je nach Förderhöhe verbleibt ein Eigenanteil, den die Teilnehmenden selbst oder ihr Arbeitgeber tragen.