In Brandenburg gibt es je nach Beschäftigungsstatus verschiedene Fördermöglichkeiten für die Bereiche Coaching, Beratung und sozialpädagogische Fachkompetenz: Mit dem Brandenburger Weiterbildungsscheck werden Qualifizierungen im psychosozialen Bereich für Beschäftigte, Vereine und Selbstständige unterstützt. Die KOMPASS Förderung finanziert Weiterbildungen für Selbstständige und die Deutsche Rentenversicherung greift da, wo sich Lebensumstände verändern und die bisherige Anstellung nur schwer oder nicht mehr ausgeübt werden kann.
Aktuelle Förderprogramme
10 Tage
Bildungsurlaub Brandenburg
Bildungsurlaub (oder auch Bildungszeit genannt) – gibt Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird das Gehalt weitergezahlt.
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- Dauer: 10 Tage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre
- Mindestbeschäftigung: 6 Monate
- Ansparung: Gesetzlich als Zweijahresanspruch angelegt; Zweijahresfrist beginnt mit erstmaliger Inanspruchnahme
- Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn; Ablehnung innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung
- Auszubildende: Anspruchsberechtigt.
- Beamte: Kein Anspruch
- Ablehnungsgründe: Zwingende betriebliche Belange; vorrangige Urlaubsansprüche; in Betrieben bis 20 Beschäftigte: Ablehnung ab 30 % der möglichen Bildungsurlaubstage; ab 21 Beschäftigte: ab 50 %
60%
ESF+ Bildungsscheck Brandenburg für Selbstständige
Die Förderung fokussiert die berufliche Weiterbildung von Selbstständigen. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
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Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• Bis zu 60 % der Kurskosten, mind. 500 Euro, max. 3.000 Euro pro Antrag
• Zweimal pro Kalenderjahr beantragbar
Voraussetzungen
- Erstwohnsitz in Brandenburg
- Förderung unabhängig vom Interesse des Arbeitgebers – individuelle Bedarfe zählen
- Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg
50%
ESF+ Bildungsscheck Brandenburg für Unternehmen und rechtsfähige Vereine
Das Land Brandenburg fördert im Sinne des lebenslangen Lernens die Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen (einschließlich Ehrenamt) und Weiterbildungsangebote an Hochschulen.
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Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert von der Europäischen Union.
Zielgruppe
Arbeitgeber*in
Leistungen
• Bis zu 50 % der Kurskosten; mind. 1.000 Euro Zuschuss
• Zweimal pro Kalenderjahr beantragbar; unbegrenzte Anzahl an Weiterbildungen
• Einzelfallförderung max. 3 Millionen Euro pro Unternehmen/ Vorhaben
Voraussetzungen
• Unternehmen mit mind. einer Betriebsstätte in Brandenburg, inkl. Einzelunternehmen und Freiberufler*innen
• Auch rechtsfähige Vereine antragsberechtigt
• Auszubildende und Studierende sind ausgeschlossen
60%
ESF+ Bildungsscheck Brandenburg für Arbeitnehmer*innen
Die Förderung fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
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Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
• Bis zu 60 % der Kurskosten, mind. 500 Euro, max. 3.000 Euro pro Antrag
• Zweimal pro Kalenderjahr beantragbar
Voraussetzungen
- Erstwohnsitz in Brandenburg
- Förderung unabhängig vom Interesse des Arbeitgebers – individuelle Bedarfe zählen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen
100%
Deutsche Rentenversicherung – Förderung von Weiterbildungen
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
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Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
Leistungen
- Vollständige Übernahme der Kurs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Ggf. Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme
- Ggf. Verpflegungspauschale (bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort)
- Übergangsgeld während der Maßnahme (orientiert sich am letzten Arbeitsentgelt)
- Abrechnung erfolgt direkt zwischen DRV und Bildungsträger – kein Vorschuss durch Teilnehmende nötig
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Gesundheitliche Einschränkung, welche die Ausübung des aktuellen Berufs erschwert oder unmöglich macht
- Mindestens 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung – alternativ: 15 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren
- Weiterbildung dient der beruflichen Wiedereingliederung (kein allgemeiner Weiterbildungsanspruch)
90%
ESF+ KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.
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Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei.
Zielgruppe
Selbstständige
Leistungen
• 90 % der Qualifizierungskosten (netto), max. 4.500 Euro
• Einmal pro 12 Monate beantragbar; Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
• Qualifizierungsmaßnahme muss vorfinanziert werden; Erstattung erfolgt im Nachgang
Voraussetzungen
• Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland
• Seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
• Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben (mind. 51 % der Einkünfte)
• Max. 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
• Weiterbildung muss mind. 20 Stunden umfassen
Hintergrundwissen
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen, die die persönliche Beschäftigungsperspektive verbessern – unabhängig vom Weiterbildungsbedarf des Unternehmens. Darunter fallen auch Teilqualifizierungen, die schrittweise auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die aufgrund von Rechtsvorschriften der EU oder bundes- bzw. landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind.