Prüfen Sie vor einer Anmeldung, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben!
Die Präsenzveranstaltungen im Institut für Bildungscoaching können mit verschiedenen regionalen Programmen gefördert werden. Wenn Sie an einem unserer Online-Seminare teilnehmen möchten, klären Sie bitte bei der entsprechenden Beratungsstelle ab, ob auch die Förderung eines Online-Seminars möglich ist. Eine Förderung von Online-Seminaren mit dem Bildungsscheck NRW ist möglich!
Alle Weiterbildungen des Instituts für Bildungscoaching (sowohl E-Learning- als auch Präsenz-Seminare) sind über den Prämiengutschein sowie den Bildungsscheck NRW förderfähig. Sie können daher gerne einen Prämiengutschein oder Bildungsscheck NRW bei uns einreichen. Wir akzeptieren außerdem eine Reihe regionaler Fördermöglichkeiten.
Inhalt:
- Letzte Chance für die Bildungsprämie ("Prämiengutschein")
- Hamburg: Weiterbildungsbonus Plus
- Niedersachsen: WiN
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
- Sachsen: Berufliche Weiterbildung (ReactEU)
- Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus PRO
- Thüringen: Weiterbildungsscheck
Eine Übersicht über alle Programme finden Sie hier: Regionale Fördermöglichkeiten als PDF runterladen
Letzte Chance für die Bildungsprämie ("Prämiengutschein")
Bis Ende des Jahres 2021 konnte bundesweit im Rahmen der Bildungsprämie ein Prämiengutschein für die berufliche Weiterbildung beantragt werden. Der Prämiengutschein deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro ab und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein kann dann bis maximal Ende Juni 2022 bei uns eingelöst werden.
Kostenlose Hotline Bildungsprämie: 0800-2623 000
Internetseite Bildungsprämie: http://www.bildungspraemie.info
Bitte beachten Sie beim Einlösen des Gutscheins für eine Weiterbildung unbedingt die Vorgaben des Programms!
HAMBURG: Weiterbildungsbonus Plus
Voraussetzungen
- Wohnsitz und / oder Arbeitsstelle in Hamburg
- sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
- Arbeitgeber hat maximal 249 Beschäftigte
- Beantragung pro Antragssteller ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr
- Unterlagen sollten der „zwei P“ vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen
Besonders geförderte Personengruppen
- Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Angestellte)
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten (Aufstockungen)
- Personen in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
- Mitarbeiter*innen in Elternzeit oder Wiedereingliederung
- Selbstständige und Freiberufler*innen
- Mitarbeiter*innen, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
Ausgeschlossene Personengruppen
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Höhe der Förderung
- richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen
- d.R. Teilförderung, Förderhöhe von 50 %, in seltenen Fällen auch darüber hinaus; Höhe der Förderungssumme bis maximal 750 Euro
Eigenbeteiligung
- je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten
Informationen und Antragstellung
zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Telefon: 040 / 211 12 - 530
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
zwei P (zwei-p.org)
https://www.weiterbildungsbonus.net
NIEDERSACHSEN: Weiterbildung in Niedersachen (WiN)
Voraussetzungen:
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen (weniger als 50 Beschäftigte)
- Unternehmen können pro Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte beantragen (Für jede/n Mitarbeiter/in ist ein separater Antrag zu stellen)
Ausgeschlossene Personengruppen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Selbstständige
Höhe der Förderung
- Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
Eigenbeteiligung
- je nach Personengruppe bis zu 50 % der Kosten
Informationen und Antragstellung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Team Förderung von Beschäftigten
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel.: 0 511 300 31-333
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.nbank.de
NORDRHEIN-WESTFALEN: Bildungsscheck
Voraussetzungen
- Inhalte der Weiterbildung dienen beruflicher Qualifizierung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
- Beratung durch Bildungsberatungsstelle ist verbindlich (kostenfrei)
- Beschäftigung in Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
Individueller Zugang: Beschäftigte / Selbstständige
- haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) und
- können im Zeitraum eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck erhalten
Betrieblicher Zugang: Arbeitgeber/-innen
- können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen erhalten (max. ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr)
Besonders geförderte Personengruppen
- Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
- Un- und Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Berufsrückkehrende
- Personen ab dem 50. Lebensjahr
- atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmer/-innen, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche)
Ausgeschlossene Personengruppen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Höhe der Förderung
- 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro
Eigenbeteiligung
- 50 % der Weiterbildungskosten
- im betrieblichen Zugang tragen diese die Betriebe
- im individuellen Zugang tragen sie die Beschäftigten/Selbstständigen selbst
- kostet Weiterbildung mehr als 1.000 Euro, muss alles darüber Hinausgehende alleine getragen werden
Informationen und Antragstellung
Auf der Homepage der Weiterbildungsberatung NRW finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.weiterbildungsberatung.nrw.de/beratung/beratungsstellensuche
Tel.: 0211 837-1929
SACHSEN: Berufliche Weiterbildung (ReactEU)
Voraussetzungen für den individuellen Weiterbildungsscheck
- Personengruppen: Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler*innen (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
- Hauptwohnsitz: Sachsen, bei Auszubildenden ebenfalls Ausbildungsstätte in Sachsen
- vor verbindlicher Anmeldung oder Abschluss des Weiterbildungsvertrages muss Antrag bei SAB erfolgen -> Beginn der Weiterbildungsdurchführung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
- förderfähige Kosten der Weiterbildung für Arbeitnehmer/-innen und Beschäftigte mindestens 1.000 Euro, für Auszubildende / Berufsfachschüler/-innen und arbeitsuchend oder arbeitslos Gemeldete bzw. Wiedereinsteigende und Berufsrückkehrende mindesten 300 Euro
- nur Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes in befristetem Arbeitsverhältnis erhalten Förderung
- Arbeitnehmer/-innen und Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR
Besonders geförderte Personengruppen
- Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung
Ausgeschlossene Personengruppen
- Auszubildende und Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag
- Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB III
Höhe der Förderung
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für geringfügig Beschäftigte
Eigenbeteiligung
- je nach Personengruppe 20% bis zu 50 % durch den Zuwendungsempfänger
Mehr Informationen und Antragstellung
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
www.sab.sachsen.de
Service-Center ESF-Förderung: Hotline: (0351) 4910-4930
SACHSEN-ANHALT: Weiterbildung direkt
Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer/-innen mit durchschnittlichem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro (auch ALG-II-Aufstocker)
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III
- Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Ausgeschlossene Personengruppen
- Selbstständige
Höhe der Förderung
Nur Maßnahmen ab einer Gesamthöhe von 1.000 Euro:
- bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen
- Bruttogehalt unter 2.500 Euro
- Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden, Leiharbeiter/-innen, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug
- bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Eigenbeteiligung:
- je nach Personengruppe zwischen 10-40 % der Weiterbildungskosten
Mehr Informationen und Antragstellung
FörderBeratungsZentrum
Tel.: (0800) 56 007 57
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt/10
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Weiterbildungsbonus PRO
Voraussetzungen für den Anspruch
- Personengruppen: Arbeitnehmer/-innen, Auszubildende, Freiberufler/-innen, Inhaber/ -innen von Kleinstbetrieben mit maximal zehn Beschäftigten
- Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Zeitumfang: zwischen 16-400 Stunden
- Kosten: mehr als 160 Euro und weniger als 2.000 Euro
- Antragstellung und Bewilligung vor Teilnahme an der Weiterbildung
Ausgeschlossene Personengruppen:
- Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
- Personen, die arbeitslos gemeldet sind
Höhe der Förderung
- bis zu 90 % der Seminarkosten, max. 1.500 Euro pro Seminar und Teilnehmenden
Eigenbeteiligung
- Arbeitgeber/-innen haben mindestens 10 % der Seminarkosten zu tragen
- Freiberufler/-innen und Inhaber/-innen von Kleinstbetrieben müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Mehr Informationen und Antragstellung
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Schaßstraße 5
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 9905-2222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de/
THÜRINGEN: Weiterbildungsscheck
Voraussetzungen
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Arbeitsstätte in Thüringen
- Unternehmen hat maximal 249 Mitarbeiter
- Jahreseinkommen zwischen 20.000-40.000 Euro bei Alleinveranlagten und zwischen 40.000-80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
- Antrag muss bei der GFAW postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.
Ausgeschlossene Personengruppen
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Auszubildende, Studierende, Praktikant/innen
- Wehr-, Zivil-, oder Freiwilligendienstleistende
- Teilnehmer/-innen an einer durch die Arbeitsagentur geförderten Weiterbildung
- Selbstständige
Besondere Förderung
- Personen ab dem 45. Lebensjahr
- Ausbilder/-innen
- Wiedereinsteiger/-innen nach Eltern- oder Pflegezeit
Höhe der Förderung
- je Weiterbildungsscheck bis zu 1.000 Euro
- pro Kalenderjahr kann ein Weiterbildungsscheck beantragt werden
Eigenbeteiligung
- 50 % der Weiterbildungskosten oder 30 % bei besonderer Förderung
Mehr Informationen und Antragstellung
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel.: (03 61) 22 23-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.gfaw-thueringen.de
Falls Sie einen Scheck oder Bonus für eine Weiterbildung einlösen möchten, beachten Sie bitte unbedingt die Vorgaben für die Anmeldung.