Neu: Pfändungsfreigrenzen erhöht

Zum 01.07.2021 wurden die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner*innen mit regelmäßigem Einkommen um etwa 6 Prozent erhöht. Die Regelungen treten jedoch nicht automatisch in Kraft, sondern müssen von Arbeitgeberseite, Kreditinstituten und den Schuldner*innen selbst aktiv umgesetzt werden. Alles Wichtige dazu hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst.