Indizierungsverfahren gegen Spiele-App „Coin Master“

Diesen Slogan kennen Sie sicher: „Glücksspiel kann süchtig machen“. Weshalb es erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Anders verhält sich das jedoch offenbar mit „simuliertem Glücksspiel“, wie z. B. der App „Coin Master“, in der man an virtuellen Spieleautomaten zocken kann. Und das nicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit, sondern bereits ab 0 Jahren. Das Neo Magazin Royale machte kürzlich darauf aufmerksam, wie gefährlich das Spiel insbesondere für Kinder ist. Nun läuft ein Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegen die App, wie klicksafe berichtet.