Wer liest sich schon die 30-seitige Rentenauskunft durch? Das dachte sich auch ein Kläger beim Sozialgericht, der seinem Rentenversicherungsträger über 4.500 Euro zurückzahlen sollte – mit der Begründung, der Kläger hätte selbst die fehlerhafte Berechnung in der Rentenauskunft erkennen müssen. Dem widersprach das Sozialgericht jedoch. Mehr dazu lesen Sie beim Spiegel.
Fehlerhafter Rentenbescheid nicht zum eigenen Nachteil
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