Datenschutz-Update Ab wann braucht mein Betrieb eine*n Datenschutzbeauftragten?

Bisher galt: Hat ein Betrieb 10 Angestellte oder mehr, ist er verpflichtet eine*n Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dieser Schwellenwert steht jedoch seit Einführung der DSGVO immer wieder in der Kritik. Nun hat sich der Bundestag damit beschäftigt und beschlossen, diese Zahl zukünftig anzuheben. So brauchen ab sofort nur noch Betriebe mit mindestens 20 Personen eine*n Beauftragten für Datenschutz. Warum diese Entscheidung jedoch nicht nur positiv zu bewerten ist, kann man auf datenschutzkanzlei.de nachlesen.