Illegal hochgeladene Filme, u. a. auf der Videoplattform YouTube, sind stark geschäftsschädigend und somit ein großes Ärgernis für Filmverleiher. Dennoch haben sie nicht das Recht, umfassend Benutzerdaten bei den entsprechenden Portalen anzufordern – so entschied es der Bundesgerichtshof. Mehr zum Urteil und den Hintergründen hat die Zeit zusammengefasst.
BGH entscheidet: Raubkopie vs. Datenschutz
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