Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler hat die Corona-Pandemie teilweise schwer gebeutelt. Um die Wirtschaft zu unterstützen, haben Bund und Länder Corona-Hilfspakete auf den Weg gebracht. Hier gab es für einige aber eine unangenehme Überraschung: Haben Unternehmen oder Selbstständige bereits Schulden, wurden die Corona-Hilfen teilweise vom Finanzamt wieder einbehalten. Das ist jedoch unzulässig, hat der Bundesgerichtshof kürzlich geurteilt. Details zur Urteilssprechung, gibt es hier.
BGH entscheidet: Corona-Soforthilfe nicht pfändbar
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