Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind vom Staat finanzierte Unterstützungen, die Bürger*innen in bestimmten Lebenssituationen finanzielle Hilfe oder Sachleistungen gewähren. Sie dienen der sozialen Sicherung und sollen Menschen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen sozialen Risiken absichern.
Zu den Sozialleistungen gehören beispielsweise Bürgergeld, Kindergeld, Elterngeld oder Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Etwa 70 % der Sozialleistungen entfallen auf die sogenannten Sozialversicherungen, also Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungen, sodass Sozialleistungen auch für präventive, kurative sowie zu Zwecken der Rehabilitation eingesetzt werden.
Welche Sozialleistungen gibt es?
Das deutsche Sozialleistungssystem umfasst verschiedene Unterstützungsformen, die an die jeweiligen Lebensumstände der Bürger*innen angepasst sind.
Hier einige Beispiele sozialer Leistungen für verschiedene Ziel- und Altersgruppen:
Arbeitsmarktbezogene Leistungen:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) - bei Arbeitslosigkeit nach Beitragszahlung
- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) - Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Kurzarbeitergeld - bei vorübergehender Arbeitsreduzierung
Familienbezogene Leitungen:
- Kindergeld - monatliche Zahlungen für Kinder
- Elterngeld - Unterstützung nach der Geburt eines Kindes
- BAföG - Ausbildungsförderung für Schüler*innen und Studierende
Gesundheitsbezogene Leistungen:
- Krankengeld - bei längerer Krankheit
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Pflegegeld - bei Pflegebedürftigkeit
Altersbezogene Leistungen:
- Grundsicherung im Altern - bei niedriger Rente
- Gesetzliche Rente
Wohnungsbezogene Leistungen:
- Sozialwohnungen - geförderte Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen
- Wohngeld - Zuschuss zu den Wohnkosten
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Das Bürgergeld löst Hartz IV ab
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt, welches zum 1. Januar 2005 wirksam wurde. Bis zum Jahr 2022 war diese Sozialleistung in der öffentlichen Wahrnehmung unter der Bezeichnung „Hartz IV" bekannt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld, welches damit das bisherige Arbeitslosengeld II ablöst.
Die Einführung des Bürgergelds war Teil einer größeren Reform des deutschen Sozialstaats durch die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP). Ziel war es, das System der Grundsicherung zu modernisieren und bürgernäher zu gestalten. indem die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker berücksichtigt werden. Das Jobcenter am Wohnort der Leistungsberechtigten ist weiterhin für die Bearbeitung von Anträgen und Betreuung zuständig. Zu den wichtigsten Änderungen gehören höhere Regelsätze, weniger Sanktionen in den ersten sechs Monaten und eine stärkere Fokussierung auf Weiterbildung und Qualifizierung.
Was ist die Kindergrundsicherung?
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung lebt mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Mensch in Armut. Die Analysen der Studie zeigen, dass 2021 knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche betroffen waren. Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Aktuelle Krisen und Preissteigerungen verschlimmern die Lage zusätzlich. Die Reformen der Grundsicherung in Bezug auf u.a. das Kindergeld sind daher dringend geboten.
Damit Kinder- und Jugendarmut bekämpft werden können, sind Reformen dringend notwendig. Familienministerin Paus sprach Anfang 2023 über Eckpunkte, die die angestrebte Kindergrundsicherung enthalten soll. Demnach sollte die Kindergrundsicherung erstmals im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Diese Reform ist aber mit Ende der Ampel-Bundesregierung gescheitert.
Die Sozialreform zielte darauf ab, alle bisherigen Kinderleistungen zusammenzufassen, um Familien eine einfachere, einheitlichere und zielgerichtetere Unterstützung zu bieten. Vorgesehen war eine Kombination aus einem festen Grundbetrag unabhängig vom Einkommen und einem zusätzlichen Betrag, der sich nach dem Familieneinkommen richtet.
Auch ohne die Einführung der Kindergrundsicherung erhalten Familien mit Kindern weiterhin staatliche Hilfe wie gewohnt: Kindergeld und Kinderzuschlag können bei der Familienkasse beantragt werden, Bürgergeld wird über das Jobcenter bezogen und Sozialhilfe über das Sozialamt.
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Autor*in: Hannah Weigel
